Benutzer:Liberaler Humanist/Neutraler Standpunkt

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Erster Teil
Erster Abschnitt - Allgemeine Bestimmungen

Definition
1) Der neutrale Standpunkt dient dazu, Themen sachlich darzustellen und den Inhalt zu objektivieren.

Zweck des neutralen Standpunkts
2.1) Der neutrale Standpunkt gewährleistet, dass ein Artikel keine normativen Positionen einnimmt.
2.2) Wenn ein Artikel normative Aussagen widergibt, so sind diese als Aussagen einer im Lemma behandelten Partei auszuweisen.
2.3) Der neutrale Standpunkt erfordert die Darstellung aller unterschiedlichen Standpunkte, Meinungen und Streitigkeiten, die um einen Lemmagegenstand bestehen.

Umsetzung des neutralen Standpuntks
3) Artikelinhalte sind in einer Weise zu verfassen, die dem neutralen Standpunkt entspricht.

Zweiter Abschnitt – Grundsätze des neutralen Standpunkts

Belege
4.1) Artikel sind mit Belegen im Sinne der Regeln für Belege auszustatten.
4.2) Darstellungen von Positionen, die nicht mit Belegen zu ihrem Inhalt und ihrer Rezeption versehen sind, sind als Theoriefindung zu bewerten.

Objektive Darstellung
5.1) Ein Artikel soll in ausgewogener Weise den Gegenstand des Lemmas und nachfolgend die damit verbundenen unterschiedlichen Umstände und Standpunkte beschreiben.
5.2) Wenn ein Artikel normative Aussagen widergibt, so sind diese als Aussagen einer im Lemma behandelten Partei auszuweisen.
5.3) Ein Artikel soll alle bekannten Standpunkte darstellen, die von relevanten gesellschaftlichen Gruppen bzw. Organisationen oder von den maßgeblichen Wissenschaftlern eines Fachgebiets aktuell vertreten werden.
5.4) Mehrere verschiedene beziehungsweise sich widersprechende Standpunkte können in einem Artikel beschrieben werden. Faktische und interpretatorische Darstellungen sind dabei als solche zu kennzeichnen und voneinander abzugrenzen.
5.5) Die angemessene Darstellung des Lemmas und von Argumenten ist hoher zu gewichten als das Bestreben, konkurrierende Sichtweisen im gleichen Umfang wiederzugeben.
5.6) Durch bloße Aneinanderreihung verschiedener Meinungen dürfen wissenschaftliche Erkenntnisse nicht relativiert werden. Es ist zu vermeiden, dass durch eine unangemessen gewichtete Darstellung ein verzerrtes Bild des Forschungsstands entsteht.

Vorgaben für die Redaktionelle Tätigkeit
6.1) Ein enzyklopädischer Artikel ist in einem durchgehend sachlich-neutralen, d. h. nicht in emotional gefärbtem Ton zu verfassen.
6.2) Ein enzyklopädischer Artikel soll nicht für oder gegen Standpunkte Stellung beziehen. Es ist darzustellen, welche relevanten Personen, (weltanschaulichen) Gruppen, Religions- und Wissenschaftsvertreter etc. welche Standpunkte vertreten.
6.3) Standpunkte dürfen weder ungebührlich akzentuiert noch apodiktisch noch mit ausweichenden Formulierungen, wie etwa „Es wird allgemein angenommen, X gelte …“ dargestellt werden. Um eine schwerlich zu beweisende Absolutsetzung zu vermeiden, empfiehlt es sich, beispielsweise statt „X gilt“ einleitend „Für X spricht, …“ zu schreiben.

Zweiter Teil
Erster Abschnitt – Anwendung des neutralen Standpunkts

Vorgaben zu Formulierungsfragen
7.1) Artikelinhalte sollen keine normativen Wertungen implizieren.
7.2) Artikelinhalte sind so zu formulieren, dass ihre Bedeutung eindeutig ist.
7.3) Adjektive und Adverbien sind in sparsamer Weise zu verwenden.

Vermeidung von normativen Aussagen
8) Wenn nicht-neutrale Formulierungen verwendet werden, muss dafür ein begründbarer Anlass gegeben sein.

Vermeidung von Füllworten
9) Als Füllwörter bezeichnete Wörter dürfen nur verwendet werden, wenn sie einen Text leichter verständlich werden lassen.

Darstellung von Kontroversen
10.1) Wenn ein Phänomen kontrovers wahrgenommen wird, so ist diese Kontroverse von den unstrittigen Eigenschaften des Lemmagegenstandes getrennt in einem Abschnitt zur Rezeption darzustellen.
10.2) Die Rezeption eines Lemmagegenstandes ist in allen Aspekten darzustellen. Auslaßungen von relevanten Positionen sind nicht zulässig.

Wiedergabe von Statistiken
11) Bei der Wiedergabe von Statistiken ist darauf zu achten, dass deren Inhalt vollständig wiedergegeben wird.

Zweiter Abschnitt – Umsetzung des neutralen Standpunkts

12) Inhalte, die nicht den Kriterien des neutralen Standpunkts entsprechen sind so zu überarbeiten, dass sie den Kriterien des neutralen Standpunkts entsprechen.