Benutzer:Infopointaudim/Entwurf ÖH

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Organisation

Die Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft vertritt die Studierende[1] im gesamten Bundesgebiet. Durch die Gesetzesnovelle 2014[2] wurde die Vertretungsstruktur für alle Hochschulsektoren vereinheitlicht.

  • Die Bundesvertretung (BV) (früher: Zentralausschuss, ZA) der Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft vertritt die Interessen aller Studierenden österreichweit, berät die Studierenden in verschiedenen Referaten und gibt zusätzlich Broschüren zu studienrelevanten Themenstellungen heraus.
  • An den Hochschulen (Universitäten, sowie Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Privatuniversitäten mit mehr als 1000 Studierenden im Durchschnitt in den letzten drei Jahren) vertreten Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften als Körperschaften öffentlichen Rechts die Studierenden einer Hochschule
  • An Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Privatuniversitäten mit weniger als 1000 Studierenden im Durchschnitt in den letzten drei Jahren gibt es Hochschulvertretungen, die rechtsgeschäftlich durch die Bundesvertretung vertreten werden.
  • Die Hochschulvertretungen werden nach Listenwahlrecht gewählt und können entsprechend der Organisationform der jeweiligen Hochschule in ihrer Satzung weitere Organe[3] wie Fakultätsvertretungen, Fachbereichsvertretungen etc. einrichten. Diese müssen in der Satzung festgelegt werden
  • Alle Hochschulvertretungen müssen verpflichtend ein Referat für Bildungspolitik, Sozialpolitik und wirtschaftliche Angelegenheiten (Wirtschaftsreferat) einrichten[4]. Weitere Referate sind in der Satzung festzulegen.
  • Die Studienvertretungen (StV) (früher: Studienrichtungsvertretung, StRV) bestehen für jedes einzelne Studium. Sie beraten Studierende, die das jeweilige Studium absolvieren oder absolvieren möchten und sind Anlaufstellen für Probleme mit dem Studium oder Lehrenden. Sie werden direkt aufgrund eines Persönlichkeitswahlrechts gewählt.
  • Zusätzlich existieren noch Vorsitzendenkonferenzen (VoKo) der jeweiligen Hochschulsektoren.

Die Hochschulvertretungen als Körperschaften (und auch in der Regel ihre einzelnen Organe bzw. Vertretungseinrichtungen) sind in ihrem Wirkungsbereich autonom und nicht an Weisungen oder Beschlüsse anderer Hochschülerschaften (auch nicht der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft) gebunden.

Finanziert wird die ÖH durch Beiträge, die alle Studierende jedes Semester zu zahlen haben[5]. Dieser beträgt € 18,00 und wird jedes entsprechend dem Verbraucherpreisindex angepasst und auf den halben oder ganzen Euro aufzurunden. Zusätzlich werden € 0,70 für eine Haftpflicht- und Unfallversicherung[6] erhoben. Somit ergibt sich der aktuelle ÖH-Beitrag von € 18,70[7] . Der ÖH-Beitrag ohne Versicherungsanteil wird aufgeteilt: 12,5 Prozent gehen an die ÖH-Bundesvertretung, 87,5 Prozent an die Hochschulvertretungen und damit auch an die Studienvertretungen.[8][7]

Die Studenten an Privatuniversitäten durch eine Novelle des Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetzes im Jahr 2005 nicht mehr Mitglieder der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft wurden aber mit der Novelle im Jahr 2014 wieder zu Mitgliedern. Durch eine Novelle des Fachhochschulstudiengesetz Ende 2007 sind hingegen die Studenten der Fachhochschul-Studiengänge Mitglieder der ÖH. Durch den ÖH-Beitritt werden die FH-Studenten erstmals auch bundesweit vertreten.

  1. HSG 2014 § 2. Abgerufen am 3. Januar 2016.
  2. RIS - Gesamte Rechtsvorschrift für Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 03.01.2016. In: www.ris.bka.gv.at. Abgerufen am 3. Januar 2016.
  3. HSG 2014 § 15 (2). Abgerufen am 3. Januar 2016.
  4. HSG 2014 § 36 (2). Abgerufen am 3. Januar 2016.
  5. HSG 2014 § 38 (2). Abgerufen am 3. Januar 2016.
  6. Versicherung | Österreichische Hochschüler_innenschaft. In: www.oeh.ac.at. Abgerufen am 3. Januar 2016.
  7. a b ÖH-Beitrag | Österreichische Hochschüler_innenschaft. In: www.oeh.ac.at. Abgerufen am 3. Januar 2016.
  8. HSG 2014 § 39. Abgerufen am 3. Januar 2016.