Diskussion:Eidgenössische Volksinitiative «für demokratische Einbürgerungen»

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parolen

der satz "alle Parteien, Verbände, Organisationen und Regierungs- oder Parlamentskammern eine «Nein»-Abstimmungsparole ausgerufen" scheint mir hoch gegriffen. wie steht es zb mit den Schweizer Demokraten, der AUNS, dem Bauernverband, "Partei fuer zuerich", lega ti ticinesi, offiziersverbaende etc.? fuer mich sind das kandidaten fuer Ja parolen. --Philtime 18:27, 31. Mai 2008 (CEST)

Ich habs ab der Parlamentswebseite entnommen, und aktualisiert. Das sind alle Parolen, die dem Parlament mitgeteilt wurden. --dvdb 22:20, 31. Mai 2008 (CEST)
mitgeteilte parolen sind aber nicht alle parolen! --Philtime 19:50, 1. Jun. 2008 (CEST)

Man sollte doch für nicht-Schweizer erst einmal klarstellen welche Veränderung dieser Bürgerentscheid gebracht hätte bzw. welche Bedingungen für Einbürgerungen derzeit gelten. --Porphyrion 23:23, 1. Jun. 2008 (CEST)

Fuer jemanden der von diesem Thema hier zum ersten Mal liest, verbleibt dieser Artikel einigermassen unverstaendlich.(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 85.181.19.71 (DiskussionBeiträge) 23:45, 2. Jun. 2008 (CEST))

Bitte genauer: Was ist unverständlich; wo happerts? --dvdb 00:32, 3. Jun. 2008 (CEST)

Ich finde den Artikel auch - als nicht Schweizer - sehr unverständlich. Es wird sehr ins Detail gegangen ohne am Anfang in allgemein verständlichen Worten darauf einzugehen was die eigentlichen Gründe dieser Initiative ist. Schon am Anfang wird der Artikel zititiert anstatt in einem allgemeinen Absatz verständlich darauf einzugehen was bei zustandekommen der initiative die implikationen gewesen wären und was in allgemeinen worten "passiert wäre" wenn die initiative gewesen wäre. Was wäre die exakten Auswirkungen für die weitere Einbürgerungspraxis gewesen, etc.?!?

Laien

Wäre eine Erklärung der Bedeutung für den Rechtslaien nicht sinnvoll? Ich habe mir das gaaaaanz grob zusammenreimen können, was dieser Bescheid bewirken sollte, aber eine Umschreibung für Leute ohne Fachwissen wäre nichtsdestotrotz vorteilhaft.--edao 18:21, 3. Jun. 2008 (CEST)

was genau meinst du? zur form einer initiative gibt der link Volksinitiative (Schweiz) info und zu den implizierten veraenderungen bei einer annahme haben wir noch die details von Schweizer Bürgerrecht. wenn du diesen beiden links nicht folgst, kann ich dir auch nicht helfen... ---Philtime 23:07, 3. Jun. 2008 (CEST)
Die Änderung der Bundesverfassung hätte im wesentlichen folgende zwei Dinge bewirken sollen:
  • Die Möglichkeit der Gemeinden, selber festzusetzen wie und durch welches Organ über Einbürgerungsgesuche entschieden werden soll (z.B. Urnenentscheide, welche bis 2003 erlaubt waren, dann aber durch einen Bundesgerichtsentscheid verboten wurden)
  • Den Ausschluss von Rekursmöglichkeiten gegen einen ablehnenden Entscheid auf ein Einbürgerungsgesuch. Die Initianten wollten damit das demokratische Element stärken und verhindern, dass schlussendlich Richter eine entscheidende Rolle bei der Einbürgerung spielen werden --Endless78 09:19, 4. Jun. 2008 (CEST)

Defekte Weblinks

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