Diskussion:Legaldefinition

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 30. Januar 2016 um 12:11 Uhr durch imported>Hindicleft(1759307).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Anwendungsbereich verkleinert sich doch bei mehr Merkmalen?

Ich glaube ein Fehler im letzten Satz gefunden zu haben:
"Dazu gehören konjunktive Definitionen wie „Wegnahme ist der Bruch eines fremden und die Begründung eines neuen Gewahrsams an einer Sache“[4] :[5]. Diese Definitionen müssen umso merkmalsärmer sein, je größer ihr Anwendungsbereich (Extension) sein soll. Werden im Gegenteil viele :Merkmale eingebaut, vergrößert sich entsprechend ihr Anwendungsbereich."
Wird am Ende nicht gemeint, dass sich der Anwendungsbereich verkleinere und eben nicht vergrößere? -- Kalleos 14:25, 30. Dez. 2010 (CET)

Auflistung aller Legaldefinitionen des BGB?

Kann mir jemand sagen, ob es irgendwo eine Aufstellung über sämtliche Legaldefinitionen des BGB gibt? Danke!

MICHI

So etwas gibt es meines Wissens nicht. --Forevermore 13:04, 25. Aug 2006 (CEST)