Diskussion:Legaldefinition
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Anwendungsbereich verkleinert sich doch bei mehr Merkmalen?
- Ich glaube ein Fehler im letzten Satz gefunden zu haben:
- "Dazu gehören konjunktive Definitionen wie „Wegnahme ist der Bruch eines fremden und die Begründung eines neuen Gewahrsams an einer Sache“[4] :[5]. Diese Definitionen müssen umso merkmalsärmer sein, je größer ihr Anwendungsbereich (Extension) sein soll. Werden im Gegenteil viele :Merkmale eingebaut, vergrößert sich entsprechend ihr Anwendungsbereich."
- Wird am Ende nicht gemeint, dass sich der Anwendungsbereich verkleinere und eben nicht vergrößere? -- Kalleos 14:25, 30. Dez. 2010 (CET)
Auflistung aller Legaldefinitionen des BGB?
Kann mir jemand sagen, ob es irgendwo eine Aufstellung über sämtliche Legaldefinitionen des BGB gibt? Danke!
MICHI
- So etwas gibt es meines Wissens nicht. --Forevermore 13:04, 25. Aug 2006 (CEST)