Diskussion:Fernleitungsnetzbetreiber

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Unabhängige Transportnetzbetreiber

Die nach EnWG geforderte Entflechtung zwischen einerseits Netz und andererseits Gewinnung und Verteilung wurde bei einigen Unternehmen erreicht durch Verkauf eines Unternehmensteils (z.B. Netz) aber bei anderen Unternehmen wurde von den Möglichkeiten der §10ff EnWG Gebrauch gemacht und eine unternehmensrechtliche Spaltung aber mit Kapitalverflechtung (z.B. 100%-Tochter) durchgeführt. Hier mußte dann die Zertifizierung als Unabhängiger Transportnetzbetreiber durch die BNetzA durchgeführt werden.

Die Abgrenzung beider Wege kommt hier im Abschnitt zu kurz.

Ein eigener Artikel könnte Abhilfe schaffen.--Gomera-b (Diskussion) 02:11, 26. Jun. 2014 (CEST)

Defekter Weblink

GiftBot (Diskussion) 15:30, 8. Feb. 2016 (CET)