Diskussion:Heinrich Mückter

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Einleitung

meiner Meinung nach, dürfen wir in diesem Artikel den Ausdruck in der ERSTEN Zeile: "Zu unrühmlicher Bekanntheit gelangte er in seiner Rolle als wissenschaftlichen Direktor bei dem Stolberger Pharmaunternehmen Grünenthal" so NICHT stehen lassen. Jener Leser, der das "Leben und Wirken" nicht liesst, wird über den früheren NS- Täter nicht informiert.

Die ungenügende Fahndung und Bekanntmachung der Flucht des Täters durch die Krakauer Staatsanwaltschaft ist ein Makel,der nicht dazu führen darf, dass dieser Mann erst durch den Contergan Skandal zu einer "unrühmlichen Bekanntheit" wurde. Dieser NS- Täter war ein menschenverachtender Mörder, der nach unserem Grundgesetz keine milderne Personenbeschreibung im ersten Absatz verdient hat.

Erst führender NS- Täter! dann Fahndungsmagel durch den Staat! danach Contergan- Täter!

Ich bitte Euch um eine Überprüfung. --84.176.166.123 08:30, 1. Okt. 2007 (CEST)

Mach es enzyklopädisch und setze dieses Faktum belegt hinein. --Hubertl 08:32, 1. Okt. 2007 (CEST)

anzahl der contergan-geschädigten

im artikel "contergan" wird eine anzahl von 5000 genannt, hier sind es 10000. welche zahl stimmt?. -- kaubuk, 7.11.2007, 20.59 (falsch signierter Beitrag von Kaubuk (Diskussion | Beiträge) 20:59, 7. Nov. 2007 (CET))

Thalidomid

Ich finde die Darstellung als böser Wissenschaftler völlig mißglückt. Also ob es böser Wille gewesen wäre. Inzwischen erweist sich Thalidomid bei Lepra und bei bestimmten austherapierten Krebsformen als letztes Mittel. Bitte laßt dem manne doch etwas Gerechtigkeit widerfahren. Sixstringsdown 14:28, 4. Feb. 2009 (CET)

Zu einseitige Beleuchtung

Ich kann nur den Kopf schütteln. Dieser Beitrag ist zu einseitig recherschiert und unvollständig. Allein schon die Tatsache, dass Dr. Heinrich Mückter Vater zweier Söhne (nämlich Dr. med. dipl. Ing. Helmut Mückter und Prof. Dr. Harald Mückter) ist, und zudem mehr war als nur NSDAP Mitglied und Leiter der Forschungseinrichtung. Er war zum Beispiel auch einer der ersten europäischen Wissenschaftler dem es gelang das Penecillin zu synthetisieren. Es ist durchaus möglich mehr als nur die negativen Aspekte seines Lebens zu beleuchten. Dies sollte vielleicht mal geschehen. Mit freundlichen Grüßen -- SabinkaDie 14:42, 19. Okt. 2010 (CEST)

Mir ist unklar, was die Erwähnung der beiden Söhne soll. In dem Artikel steht nun seit über einem Jahr, dass er einen Sohn hat, der auch Pharmakologe ist. Ist der Sohn wegen der Forschung oder trotz der Forschung des Vaters Pharmakologe geworden? Ändert das irgendetwas an der Betrachtung des Vaters? -- Shisha-Tom 11:59, 10. Dez. 2011 (CET)
Inzwischen habe ich die Dokumentation zu Contergan gesehen, wo u.a. Harald Mückter zu seinem Vater interviewt wurde. Vor dem Hintergrund ist eine Erwähnung in dem Artikel zu vertreten. --Shisha-Tom (Diskussion) 20:32, 8. Jan. 2013 (CET)

Ausführlichere Darstellung zum einen Sohn gelöscht

Unter dem Titel "Trotz der menschenverachtenden Geschichte seines Vaters an einer deutschen Universität lehren zu dürfen" wird hier ein Sohn quasi in Sippenhaft genommen. Die Erwähnung des Namen des Sohns ist ok aber alles andere gehört in einen eigenen Artikel zu Mückter junior. --19:49, 3. Jul. 2014 (CEST)

Penicillin

Im Artikel steht derzeit: " Es war ihm unter nie ganz geklärten Umständen gelungen, in England an einen Penicillinstamm zu kommen und in Stolberg damit eine Penicillinproduktion aufzubauen".

In einer Schrift der Grünenthal GmbH steht hingegen "Im Krieg lernte Mückter den Hygieneprofessor J. Bürger kennen, der nun als Mikrobiologe in Göttingen arbeitete [...]. Von ihm erhielt Mückter einige Penicillin-Stämme, die er [...] anzüchtete. Nach anfänglichen Laborversuchen gelingt es Grünenthal [...] eine Penicillinproduktion, die erste in Westdeutschland nach dem Krieg, zu starten." - Nachdem die Penicillin-Produktion begonnen hatte, erhielt Mückter von Prof. M. J. Johnson (Madison-Universität von Wisconsin) einen Penicillin-Stamm von "Q 176", womit eine Qualitätssteigerung gelang, die im März 1949 wohl zum Erscheinen von "Penicillin "Grünenthal" pro injectione" führte. (H. Kranei: Pilze, Penicilli und Pioniergeist, die waage. Zschr. d. Grünenthal GmbH, 35 (1996), 2, S. 61-63).

Was ist daran "ungeklärt" - und spricht etwas dagegegen, das so in den Artikel zu übernehmen? MfG, Georg Hügler (Diskussion) 21:22, 16. Feb. 2016 (CET)

Nachtrag: 1952 erhielt "man" als Geschenk von Lederle einen noch ergiebigeren Penicillin-Stamm (Beleg: Kranei, a.a.O., S. 64). MfG, --Georg Hügler (Diskussion) 18:43, 17. Feb. 2016 (CET)

Nicht mörderisch?

Hallo, Georg,

Du hast aus meinem kurzen Satz „In der Bundesrepublik wurde Mückter nie wegen seiner mörderischen Menschenversuche angeklagt oder gar verurteilt“ das „mörderischen“ und das „oder gar verurteilt“ heraus gelöscht..

Ich halte beides für sehr wichtig und würde gerne die Gründe kennen, die Dich zum Löschen veranlasst haben. Warum halte ich es für wichtig?

In der jungen Bundesrepublik wurden die NS-Täter jahrelang massenweise geschützt. Die Methoden dazu waren neben der wohlwollenden Haltung der Politik und der öffentlichen Meinung („wir sollten endlich Schluss machen mit diesem Kapitel“) auch die Nichtverfolgung der Taten und die Verharmlosung durch Verschweigen und durch eine genehme Wortwahl (die Fremdwörter „Holocaust“ und „Shoah“ klingen eben nicht so drastisch wie „Völkermord“; übrigens "Entsorgungspark" gehört in die selbe Kategorie) oder durch die Qualifizierung des Mordes als Totschlag, der bald verjährte. So hat z. B. der Staatsanwalt (Name?) den Tod der zwanzig Kinder vom Bullenhuser Damm nicht als Mord eingeschätzt, weil „den Kindern über die Wegnahme des Lebens hinaus keine weiteren Grausamkeiten zugefügt worden sind“ (nicht ganz wörtlich). Wir sollten die Taten als das bezeichnen, was sie sind!

Was Heinrich Mückter getan hat, war mörderisch. Das ist nicht meine persönliche Meinung (die im Wiki tatsächlich nichts zu suche hätte) sondern eine Tatsache, die nicht verschwiegen werden darf. Und dass er nie verurteilt wurde (auch eine Tatsache) ist nur eine Steigerung der Nicht-Anklage und wirft ein Schlaglicht auf die Strafverfolgung von NS-Tätern durch die bundesrepublikanische Justiz.

Also: wieder rein mit den beiden gestrichenen Teilen. Wie siehst Du das?

Gruß --Anjolo (Diskussion) 23:49, 19. Mai 2016 (CEST)

Alles unbestritten, aber das auf den juristischen Tatbestand Mord hinweisende adjektiv "mörderisch" ist enzyklopädisch unangebracht (anders wäre es in kommentierenden Zeitungsartikeln, auf die ja im Artikel verwiesen werden kann), zumal ja eben keine Mordanklage erfolgt war. MfG, Georg Hügler (Diskussion) 06:38, 20. Mai 2016 (CEST)
Was meinst Du mit "enzyklopädisch unangebracht"? Warum ist das unangebracht? Ich wäre Dir dankbar, wenn Du mir den Begriff "enzyklopädisch" für diesen Zusammenhang erklären würdest, da ich ihn – in diesem Zusammenhang – nicht verstehe.--Anjolo (Diskussion) 20:50, 20. Mai 2016 (CEST)
Aber gern: Der Ausdruck "mörderisch" ist hier nicht allzu genau beschreibend. Da denkt der eine an Mord, der andere - eher umgangssprachlich - an ein "mörderisch gutes Essen". Also halte ich das hier für enzyklopädisch unangebracht. Die Vielfalt der Bedeutungen findet sich auch im Duden. MfG, Georg Hügler (Diskussion)
Entschuldige bitte, wenn ich jetzt deutlicher werde. Wer, glaubst Du denn, liest die Wikipedia? Das müssen doch Vollidioten sein, die bei "mörderischen Menschenversuchen" an ein "mörderisch gutes Essen" denken! Ich möchte keinen Editwar lostreten und biete einen Kompromiss an: "In der Bundesrepublik wurde Mückter nie wegen seiner Menschenversuche angeklagt oder gar verurteilt". Kannst Du damit leben?--Anjolo (Diskussion) 18:04, 21. Mai 2016 (CEST)
Diese Formulierung finde ich recht gut. Allerdings würde ich "oder gar verurteilt" weglassen, da sich das bereits aus "nie ... angeklagt" ergibt. Falls er auch in keinem anderen Land angeklagt wurde - das weiß ich aber nicht - braucht es auch nicht den Hinweis "In der Bundesrepublik". MfG, Georg Hügler (Diskussion) 19:45, 21. Mai 2016 (CEST)
Setzt der Haftbefehl 1946 in Krakau nicht zwingend eine Anklage voraus? Dann sollte "in der Bundesrepublik" wohl doch bleiben. Falls das nicht zwingend ist, schlage ich vor: "Es ist nicht bekannt, ob Mückter 1946 in Krakau formell angeklagt wurde. In der Bundesrepublik wurde er nie verfolgt". Gruß --Anjolo (Diskussion) 08:26, 26. Mai 2016 (CEST)
Ein Haftbefehl setzt ein Ermittlungsverfahren voraus, aber keine Anklage. MfG, Georg Hügler (Diskussion) 08:32, 26. Mai 2016 (CEST)
OK, ich habe es geändert. Das müsste jetzt wohl in Ordnung sein!? Gruß --Anjolo (Diskussion) 08:55, 26. Mai 2016 (CEST)