Diskussion:Höchstwertprinzip
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gemildertes Höchstwertprinzip = Kann-Bestimmung?
- Satz: Das Höchstwertprinzip besagt analog, dass für kurzfristige Verbindlichkeiten der höhere Wert angesetzt werden muss (strenges Höchstwertprinzip) und für mittel- und langfristige Verbindlichkeiten nur dann, wenn die Kurssteigerung voraussichtlich von Dauer sein wird (gemildertes Höchstwertprinzip).
- unmittelbarer Folgesatz: Bei der Kann-Bestimmung für langfristige Verbindlichkeiten handelt es sich um ein Bewertungswahlrecht.
Im Satz kann ich keine Kann-Bestimmung für langfristige Verbindlichkeiten erkennen, so wie es im Folgesatz genannt wird. Im Satz werden nur Muss-Bestimmungen genannt. --Arturius 08:58, 7. Jun. 2016 (CEST)