Diskussion:Werner Göttsch

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Gerichtsverfahren?

aus dem Artikel:

„Nach dem Krieg wurde Göttsch zusammen mit Naujocks wegen der Ermordung Formis vor Gericht gestellt. Da sie sich gegenseitig belasteten, konnte nicht festgestellt werden, wer die Tat ausgeführt hatte, so dass beide frei kamen.“

Nach den Angaben bei Burkhardt kam es nie zu einem Gerichtsverfahren, ähnlich die Darstellung bei Alfred Naujocks. Es gab ein Ermittlungsverfahren, aber keine Anklage. Zur Klärung hier auf die Diskussion gestellt. --Hozro 17:31, 28. Jun. 2011 (CEST)

Es gab eine Anklage gegen Göttsch (StA Hamburg 141 Js 1549/60 gg. Götsch(!) vom 24.1.1967), hier aufgelistet. Bei Justiz und NS-Verbrechen hab ich aber keine Verurteilung gefunden. --Hozro (Diskussion) 09:52, 18. Mär. 2013 (CET)