Diskussion:Gaius (Jurist)
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 3. September 2016 um 07:39 Uhr durch imported>Stephan Klage(541461) (AW trotz Lösung).
Ich möchte anmerken, dass die Institutionen des Gaius, so weit mir bekannt ist, Lehrbücher sind. Nicht wie im Text beschrieben Anweisungen oder ähnliches. Aufgeteteilt waren sie in personae, res und actiones (ähnlich dem heutigen Zivilrecht). Sie waren die Grundlage für die Institutionen des Justinian (corpus iuris civilis im Jahre 533 n. Chr.).
- Ich denke, das dürfte ziemlich korrekt zum Zeitpunkt meiner Recherche (heute) bereits in den Artikel eingeflossen sein. Seine Werke dienten vornehmlich didaktischen Zwecken (abstrakte Dogmatik und Systembildung) und wiesen die Besonderheit auf, dass Gaius’ rechtshistorisches Interesse geweckt war (hätte es nur mehr von seinem Schlage gegeben). Was seine Werke bestenfalls rudimentär auszeichnet, ist einzelfallbezogene Problemdiskussion.--Stephan Klage (Diskussion) 09:39, 3. Sep. 2016 (CEST)