Diskussion:Debra Milke
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Wirksamkeit des Urteils
Hallo, wer kann beantworten, ob, wenn nun in einem neuen, korrekt verlaufenden Gerichtsverfahren die ihr zur Last gelegten Anschuldigungen bewiesen werden können, dann das Urteil automatisch wieder in Kraft tritt oder in jedem Fall ein neues Urteil gesprochen werden muß? Bitte keine Meinungen, nur Tatsachenwissen!
Vielen Dank und viele Grüße! Friedrich Hoffmann (Diskussion) 05:51, 7. Sep. 2013 (CEST)
- Das erste Urteil ist rechtskräftig, abschließend und unwiderruflich aufgehoben. Rechtlich gesehen hat es keinerlei Nachwirkung auf ein allfälliges zweites Verfahren. Wenn es also zu einem neuen Verfahren kommen sollte, beginnt das wieder bei null. Troubled @sset Work • Talk • Mail 10:23, 12. Dez. 2014 (CET)
Welche Strafe für die Täter?
welche Strafe haben die Täter bekommen die den Jungen erschossen haben? (nicht signierter Beitrag von 31.19.48.164 (Diskussion) 18:30, 21. Dez. 2013 (CET))
- sie "sitzen in der Todeszelle und verweigern jede Aussage". --84.130.152.235 08:19, 12. Dez. 2014 (CET)
- einer hat gestanden und die Polizei zur Leiche geführt. Heute ein Interview mit der Freigelassenen in Stern-TV --Klio (Diskussion) 22:39, 25. Mär. 2015 (CET)
Begriffserklärung "Milke"
Dort steht: "US-amerikanische Hinrichtungskandidatin"
Kann das nach dem letzten Urteil geändert werden? --87.146.221.205 22:50, 24. Mär. 2015 (CET)
- Vorschlag? Deshalb hat sie ja hier einen Artikel. Als Beispiel habe ich noch John Thompson gefunden. In der Begriffsklärung steht (wie im Klammerlemma) „Todeskandidat“. --Janjonas (Diskussion) 20:37, 27. Mär. 2015 (CET)
Schadenersatzverfahren?
Wird hier wohl noch das Ergebnis des Schadenersatzprozesses nachgetragen?--80.171.152.163 21:01, 30. Sep. 2016 (CEST)
- Geh du voran! (It’s a wiki …) :-) Troubled @sset Work • Talk • Mail 21:39, 30. Sep. 2016 (CEST)