Diskussion:Auslandsvermittlungsstelle

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Der Begriff „Auslandsvermittlungsstelle“ wird auch in einem ganz anderen Zusammenhang gebraucht: Im Gesetz über die Vermittlung der Annahme als Kind und über das Verbot der Vermittlung von Ersatzmüttern (Adoptionsvermittlungsgesetz - AdVermiG) wird im § 4 Anerkennung als Adoptionsvermittlungsstelle ... Zur Ausübung internationaler Adoptionsvermittlung durch eine Adoptionsvermittlungsstelle im Sinne des § 2 Abs. 2 bedarf es der besonderen Zulassung, die für die Vermittlung von Kindern aus einem oder mehreren bestimmten Staaten (Heimatstaaten) erteilt wird. Die Zulassung berechtigt dazu, die Bezeichnung "anerkannte Auslandsvermittlungsstelle" zu führen; ohne die Zulassung darf diese Bezeichnung nicht geführt werden.

der Begriff in einen völlig anderen Kontext gestellt. Wahrscheinlich wird heutzutage auch eher nach einer Adoptionsvermittlungsstelle als nach einer Fernsprechvermittlung gesucht.

Ich habe aber keine Ahnung, wie man auf der Seite eine entsprechende Erklärung, Weiterleitung zum Thema Adoption einbringen kann. (nicht signierter Beitrag von Erhoba (Diskussion | Beiträge) 11:33, 25. Okt. 2016 (CEST))

Der nationale Rechtsbegriff ist hierbei Anerkannte Auslandsvermittlungsstelle. Den kann man in einem eigenen Artikel beschreiben, und hier auf diesen Hinweisen, oder einen Abschnitt dazu einbauen. Bitte WP:IK beachten, und das die eigenen Aktivitäten zur Verfälschung in der Bedeutung eines Begriffes für uns als Enzyklopädie führen kann. Vermeintlich aktuelle Suchen sind da nicht wirklich ein Argument, wenn es sich lediglich um eine Demunitiv handelt.Oliver S.Y. (Diskussion) 08:34, 26. Okt. 2016 (CEST)