Diskussion:Heinrich Leupke

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1934 ?

Satz: Bereits am 22. Januar 1934 wurde Leupke vom Sondergericht Hannover im Sinne von § 3 des sogenannten „Heimtückegesetzes“ zu einer Geldstrafe von 1.200 RM verurteilt und kam zudem am 8. August des gleichen Jahres für zwei Tage in „Schutzhaft“, da er sich der Anweisung des Regimes zum Läuten der Glocken anlässlich des Todes von Reichspräsident Paul von Hindenburg widersetzt hatte.

Das Heimtückegesetz wurde im Dezember 1934 installiert. --H.Parai (Diskussion) 17:28, 7. Okt. 2016 (CEST)
Es handelt sich offenbar um die „Verordnung zur Abwehr heimtückischer Diskreditierung der nationalen Regierung“, einem Vorläufer des Heimtückegesetzes --> s. Lemma / nun entsprechend formuliert --H.Parai (Diskussion) 13:24, 16. Okt. 2016 (CEST)