Diskussion:Dozent

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Ergänzungen

Die Beschreibung ist noch nicht vollständig.

1. DDR: Dort war der Dozent ebenfalls ein (i.d.R. unbefristet) berufener Hoschschullehrer mit dem gleichen Rechtsstatus wie ordentl. und a.o. Professoren (im Unterschied zu bspw. LHD - Lehrer im Hochschuldienst). Ähnlich dürfte der entspr. Status von Dozenten an Fachschulen bzw. Ingenieurhochschulen gewesen sein.

2. Bundesrepublik: Zumindest das Sächsische Hochschulgesetz kennt den Dozenten als (i.d.R. auf 6 Jahre befristet) berufenen Hochschullehrer (wobei die Stellung dem später erfundenen Juniorprofessor stark ähnelt).

Hallo, der Artikel geht (inzwischen) auf den Dozenten (DDR) ein. Besten Dank & viele Grüße --Bahrmatt (Diskussion) 10:54, 9. Nov. 2016 (CET)

Grundlegende Änderung

Die Definition ist allgemein nicht richtig; ich korrigiere sie daher. Übrigens halte ich es für irreführend, den "Hochschuldozenten (BW)" hierhin kopiert zu haben. Das richtet ziemliche Verwirrung an. Aber das sollen andere entscheiden. --Bunia 18:40, 10. Apr. 2008 (CEST)

Referenz zur GEW

Der erste Quellverweis zur GEW ist nicht mehr gültig(404). In einer schnellen Suche habe ich besagtes Dokument (Sie wollen Honorarlehrer/in / freiberufliche/r Dozent/in / freie Lehrkraft / Freelancer / Solo-Selbstständige/r werden?, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft) nicht gefunden. Es gibt jedoch unter https://www.gew.de/weiterbildung/freie-lehrkraefte/ das Dokument "Richtig selbstständig? Ratgeber für freie Lehrkräfte" 18.12.2015 - (pdf - 965.06 KB) https://www.gew.de/index.php?eID=dumpFile&t=f&f=38723&token=0da1393adbe0b47fb6ef521091e30d5bf0177414&sdownload=&n=Selbstaendige_Lehrkraefte_Ratgeber-2015-1.pdf Vielleicht ist das eine sinnvolle Referenz.--Thomas.Behrmann (Diskussion) 12:11, 2. Nov. 2016 (CET)