Zweites Finanzmarktstabilisierungsgesetz

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Basisdaten
Titel: Zweites Gesetz zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarktes
Kurztitel: Zweites Finanzmarktstabilisierungsgesetz
Abkürzung: 2. FMStG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Wirtschaftsverwaltungsrecht
Erlassen am: 24. Februar 2012
(BGBl. I S. 206)
Inkrafttreten am: 1. März 2012
GESTA: D062
Weblink: Text des Gesetzes
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Zweite Gesetz zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarktes (Zweites Finanzmarktstabilisierungsgesetz – 2. FMStG) regelt eine bis Ende 2012 befristete Reaktivierung des Finanzmarktstabilisierungsfonds. Es folgt somit dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz.

Der Finanzmarktstabilisierungsfonds kann taumelnden Banken mit Kapitalhilfen bis zu 80 Milliarden Euro und mit Garantien bis zu 420 Milliarden Euro beispringen.[1]

Einzelnachweise