Diskussion:Swiss Code of Best Practice

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Unklare Formulierung

Ich habe gerade den Artikel etwas aufgehuebscht und dabei bin ich ueber den folgenden Satz gestolpert, den ich nicht verstehe. Kann man ihn verbessern? "Der Swiss Code empfiehlt dazu, dass die Mehrheit des VR nicht der Geschäftsleitung angehören sollten, damit diese nicht durch den Wissensvorsprung der exekutiven VR-Mitglieder zu Statisten degradiert werden." 88.152.4.45 20:39, 8. Feb. 2010 (CET)

Es handelte sich nicht nur um eine unklare Formulierung, sondern auch um eine nicht dem Code zu entnehmende Interpretation. Der Code selbst begründet seine Empfehlung nicht, aus der Logik ergibt sich die bergündung, dass eine Selbstkontrolle nicht sinnvoll ist. Allerdings kann nach CH-Recht der Verwaltungsrat auch keine Geschäftsführung ernennen und diese selbst ausüben. Der Informationsvorsprung von Mitgliedern der Geschäftsleitung besteht bzgl. der Details des Tagesgeschäfts immer; die Erwartung an Verwaltungsräte ist, dass sie dies durch Erfahrung und Weitblick mehr als ausgleichen und damit die strategische Ausrichtung einer Firma gestalten. Wer dies auch nicht hat, wird in jeder Konstellation ein Statist sein und gehört nicht in einen Verwaltungsrat.--Zieglhar 13:01, 10. Feb. 2010 (CET)