Diskussion:Scheergrund (Naturschutzgebiet)
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Schutzgrund
Den erführe man gerne, sonst ist das doch eine bloße Amtsmitteilung ohne viel Gehalt. --Nirgendwann (Diskussion) 12:30, 30. Jan. 2017 (CET)
- wenn Du die originale Quelle für die Festsetzung "ausgräbst" kannst Du das gerne ergänzen. --mw (Diskussion) 12:35, 30. Jan. 2017 (CET)
- Ich habe in der verlinkten Rechtsverordnung (Weblinks, Nr. 2) nicht einmal auch nur den Namen Scheergrund gefunden. Das Problem mit den Schutzgebieten, für die man keine taugliche sachliche Beschreibung findet, besteht auch anderswo, aber nun nicht gerade typischerweise bei Naturschutzgebieten, da findet man meist wenigstens eine rudimentäre Würdigung o. Ä.--Nirgendwann (Diskussion) 13:28, 30. Jan. 2017 (CET)
- Das verlinkte PDF ist auch nicht die Festsetzung, sondern nur eine spätere Überführung in bundesdeutsches Recht (o.ä.). In dem PDF auf Seite 2 in Artikel 2 (2) findest Du das NSG erwähnt. --mw (Diskussion) 13:40, 30. Jan. 2017 (CET)
- Ich habe in der verlinkten Rechtsverordnung (Weblinks, Nr. 2) nicht einmal auch nur den Namen Scheergrund gefunden. Das Problem mit den Schutzgebieten, für die man keine taugliche sachliche Beschreibung findet, besteht auch anderswo, aber nun nicht gerade typischerweise bei Naturschutzgebieten, da findet man meist wenigstens eine rudimentäre Würdigung o. Ä.--Nirgendwann (Diskussion) 13:28, 30. Jan. 2017 (CET)