Benutzer:Zieglhar/Signator
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Ein Signator ist der Unterzeichner einer Urkunde
Definition
Das österreichische Signaturgesetz definiert den Signator in § 2, Ziff. 2 wie folgt: „2. Signator: eine Person oder eine sonstige rechtsfähige Einrichtung, der Signaturerstellungsdaten und Signaturprüfdaten zugeordnet sind und die im eigenen oder fremden Namen eine elektronische Signatur erstellt;“
Signator an Schulen [1]]
Signator an Bibliotheken
monetae signator Münzpräger
Siegler eines Testaments
Literatur
- Immanuel Johann Gerhard Scheller: Ausführliches und möglichst vollständiges lateinisch-deutsches ..., Band 5
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