Diskussion:Conibear-Falle
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 29. Mai 2017 um 11:26 Uhr durch imported>Anonym~dewiki(31560) (AZ: Die Seite wurde neu angelegt: 1. Es gibt kein allgemeines Verbot von Fallen in Deutschland. Der Erwerb und Besitz von Fallen ist nic…).
1. Es gibt kein allgemeines Verbot von Fallen in Deutschland. Der Erwerb und Besitz von Fallen ist nicht geregelt, deshalb sind auch Conibear-Fallen nicht verboten. Man darf sie herstellen, feilbieten, kaufen, besitzen usw. 2. Einschränkungen beim/zum Gebrauch von Conibear-Fallen findet man in der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) und in den 16 Landesjagdgesetzen oder in den aufgrund dieser Gesetze ergangenen Verordnungen. Demnach kann die Verwendung der Conibear-Falle untersagt sein.