Benutzer Diskussion:DieBERLINs
- Bild "Gefahrensymbole"
Hallo Knut,
Dieses Bild würde gut in den Artikel "Gefahrensymbol" passen. Doch da sind nicht alle gleicher Meinung. Wie siehst du das? Gruss 213.196.136.186 17:56, 15. Apr 2005 (CEST)
ich denke, es hat da nichts zu suchen, da es bei Gefahrensymbole viel viel detaillierter zugeht. Ggf sollte man es sogar in gefahrstoffverordnung löschen und nur den link setzten.
mahlzeit
Knut
--DieBERLINs 09:33, 16. Apr 2005 (CEST)
Aus der Artikeldiskussion hierher übertragen
"Das Bild GefStoff.png enthält 2 Fehler: Mißbildung --> Missbildung und Allergiesierung --> Allergisierung. --62.225.152.1 7. Jul 2005 13:49 (CEST)"
in der Hoffnung auf Reparatur nach fast einem Jahr-- Dr.cueppers 20:24, 5. Jul 2006 (CEST)
Verfahrens- und stoffspezifische Kritierien
Hallo Knut,
ich habe in dem von dir begonnenen Artikel über die VSK versucht, die Einleitung etwas allgemeinverständlicher zu formulieren. Ich hoffe, mit der Vereinfachung keine schlimmeren Falschaussagen produziert zu haben. In der aktuellen TRGS 420 bei der BAuA sind gar keine Anlagen mit dabei. Sehe ich das richtig, dass es da momentan überhaupt gar keine "offiziellen" VSK gibt? Wenn ja, sollte man es vielleicht mal kommentieren.
Beste Grüße, --Hans 14:21, 18. Mai 2007 (CEST)
Problem mit Deiner Datei (18.07.2017)
Hallo DieBERLINs,
bei der folgenden von dir hochgeladenen Datei gibt es noch Probleme:
- Datei:Gefahrensymbole.png - Probleme: Gezeigtes Werk, Urheber, Hinweis
- Gezeigtes Werk: Um ein Foto, das ein urheberrechtlich geschütztes Werk einer anderen Person (z. B. ein Foto eines Plakats oder eine Nachzeichnung eines Gemäldes) zeigt, hochzuladen brauchst du eine Erlaubnis. Bitte den Urheber um eine solche Erlaubnis wie hier beschrieben. Das ist nicht nötig, wenn sich das gezeigte Werk dauerhaft im öffentlichen Verkehrsraum befindet (z. B. in einem öffentlichen Park), gib dies auf der Dateibeschreibungsseite dann mit an.
- Urheber: Der Schöpfer des Werks (z. B. der Fotograf oder der Zeichner). Man wird aber keinesfalls zum Urheber, wenn man bspw. ein Foto von einer Website nur herunterlädt oder ein Gemälde einfach nachzeichnet! Wenn du tatsächlich der Urheber des Werks bist, solltest du entweder deinen Benutzernamen oder deinen bürgerlichen Namen als Urheber angeben. Im letzteren Fall muss allerdings erkennbar sein, dass du (also DieBERLINs) auch diese Person bist.
- Hinweis durch den DÜP-Bearbeiter: Handelt es sich beim Hintergrund auch um ein eigenes Werk?
Durch Klicken auf „Bearbeiten“ oben auf der Dateibeschreibungsseite kannst du die fehlenden Angaben nachtragen. Wenn die Probleme nicht innerhalb von 14 Tagen behoben werden, muss die Datei leider gelöscht werden.
Fragen beantwortet dir möglicherweise die Bilder-FAQ. Du kannst aber auch gern hier in diesem Abschnitt antworten, damit dir individuell geholfen wird.
Vielen Dank für deine Unterstützung, Xqbot (Diskussion) 00:51, 18. Jul. 2017 (CEST)