Diskussion:Schura Hamburg

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Kategorie islamistische Organisation

Bei * Adelgunde Mertensacker: Moscheen in Deutschland, S. 171. Christliche Mitte , Lippstadt 2001 steht ,,Zusammenarbeit in den wesentlichen Zielen und Aufgaben: Die Durchsetzung islamischer Interessen in Deutschland, seine islamische Eroberung." 77.177.121.254 17:17, 29. Jun. 2008 (CEST)

Islamistische Eintragungen

Folgende Eintragung habe ich ersatzlos gelöscht - sie stammt offenkundig aus islamisch-fundamentalistischen Kreisen mit Rechtschreibschwäche:

"Die Schura Hamburg wurde hauptsächlich von den Hamburger Behörden ausgerufen, um eine Dachorganisation zu haben, welche angeblich dass Mediensprechrohr der Hamburger Moscheen sei.
Moscheen werden teilweise durch Schließugen gezwungen der Schura beizutreten.
Sie wiedersprechen Diametral dem Islam, und verfälschen ihn, indem sie z.B. Muslime zu Demokratischen Wahlen aufrufen, oder sich für einen Demokratischen Islam einsetzen.
Jedes Mitglied der Schura, oder Muslim welcher sich für die Schura einsetzt, setzt sich herbst der Gefahr aus ein Abtrünniger (Munafiq) zu werden. Die Muslime sollten die Gefahr, welche aus der Schura hervorgeht, erkennen und sich ihr mit allen Mitteln wiedersetzen."

Der ganze Artikel bedarf einer gründlichen Überarbeitung. Die Aufzählung von willkürlich herausgegriffenen Einzelaktionen der Schura HH beschreibt diese nur sehr oberflächlich und unvollkommen. Es fehlen wichtige Informationen, auf die sich tw. die gelöschten Eintragungen beziehen.--Shoshone 12:50, 24. Aug. 2009 (CEST)

Widersprüchliches Verhalten der Schura

Dies kommt im Artikel zum Ausdruck. Darauf sollte im Artikel eingegangen werden. Sarcelles 19:18, 9. Okt. 2009 (CEST)

Kritik und Ausbau des Artikels

Ich hab mal Ansatzweise einige Informationen zur Schura eingebaut und auch den Bereich der Kritik. akifsahin 04:51, 11. Okt. 2009 (CEST)

Und ich habe den Passus mit dem „Widerstandsrecht“ wieder eingefügt, der dir offensichtlich nicht genehm war. Ich will das auch begründen: Der Begriff „Unrecht und Unterdrückung“ ist schwammig und dehnbar. Genauso verhält es sich mit der Erlaubnis für gewaltsamen Widerstand, „wenn zur Befreiung von schwerer Unterdrückung keine andere Möglichkeit verbleibt“. Wer definiert das? Die Schura selbst? Der folgende Satz macht es nicht besser: „So lange jedoch eine verfassungsmäßige Ordnung die Rechte der Menschen gewährleistet, ist der Eintritt dieses Tatbestandes ausgeschlossen“: Was „die Rechte der Menschen“ sind, ist nicht definiert. Um es kurz zu machen: Die Schura hantiert mit nicht näher definierten Begriffen und behält sich ein Gewaltrecht vor. Ein Aufruf gegen Gewalt sieht anders aus. - Korny78 12:37, 20. Okt. 2009 (CEST)
Ich teile diese Posisition nicht. Das ergibt sich aus der besagten Quelle nicht so, wie du das darstellst. Dort heißt es im Abschnitt insgesamt: "Wir Muslime lehnen deshalb auch Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung ab. Ein Widerstandsrecht erkennt der Islam im Falle von Unrecht und Unterdrückung an. Ein unter diesen Umständen legitimer Widerstand muß in seinen Mitteln aber maßvoll und wohl abgewogen sein. Gewaltsamer Widerstand ist dabei nur dann erlaubt, wenn zur Befreiung von schwerer Unterdrückung keine andere Möglichkeit verbleibt. So lange jedoch eine verfassungsmäßige Ordnung die Rechte der Menschen gewährleistet, ist der Eintritt dieses Tatbestandes ausgeschlossen." Hieraus kann man nicht ableiten, die SCHURA sieht ein Widerstandsrecht als legitim an. Im Gegenteil, sie erklärt ja mit dem Passus, einen islamischen Sachverhalt und gibt Auskunft darüber, dass dies in Deutschland nicht gegeben ist. akifsahin 15:18, 20. Okt. 2009 (CEST)
Wenn die Schura die Formulierung „Wir Muslime“ verwendet und erklärt, dass „der Islam“ in bestimmten Fällen ein Recht auf Widerstand und in bestimmten Fällen gar ein Recht auf gewaltsamen Widerstand zugesteht – eben den Anhängern des Islams, den Muslimen –, dann ist es klar, dass die Schura dieses islamische Recht für die Muslime in Anspruch nimmt. Nichts anderes stand in meinem Absatz, der zudem auch keine „unwahre Behauptung“ darstellt. - Korny78 21:40, 20. Okt. 2009 (CEST)
Deine Vorherige Formulierung war falsch, das jetzt ist ok. akifsahin 23:16, 20. Okt. 2009 (CEST)
Das sehe ich anders, aber jetzt kann sich jeder sein eigenes Urteil bilden. - Korny78 13:15, 21. Okt. 2009 (CEST)
Bezüglich der seinerzeitigen Bearbeitung durch akifsahin hake ich hier noch mal ein:
Die Schura Hamburg wird vom Verfassungsschutz beobachtet. Oftmals wurde der Vorsitzende Mustafa Yoldas in den Berichten erwähnt und kritisiert. Der Verfassungsschutz wirft zahlreichen Mitgliedern der Schura legalistische extremistische Bestrebungen vor. Im aktuellen Verfassungsschutzbericht wird die Schura Hamburg nicht aufgeführt. Allerdings werden die hervorgehobenen Stellungen der IGMG sowie des IZH im Dachverband erwähnt.
vor bald zehn Jahren mögen diese Aussagen vielleicht zugetroffen haben – valide belegt wurden sie damals aber nicht. Da ihre Korrektheit weder durch den Hamburger VS-Bericht von 2008 (der jenen ja zugrundeliegen müßte), noch mit dem neuesten von 2016 verifiziert wird, und außer dem Hamburger VS-Bericht keine weiteren Quellen für sie angegeben wurden, habe ich die „Kritik“ auf das damit Belegbare eingekürzt und thematisch zugeordnet. Sie kann bei Bedarf ja gerne enzyklopädisch erweitert werden. cheers --Judäische Volksfront (Diskussion) 02:14, 23. Jul. 2017 (CEST)

Staatsvertrag mit Muslimen vor dem Abschluss

25.06.2012, ndr (Zitat) In Hamburg steht ein Staatsvertrag mit den Muslimen offenbar kurz vor dem Abschluss. Damit wären muslimische Gemeinschaften den Kirchen weitgehend gleichstellt. Letzte Zweifel hat jetzt ein Gutachten ausgeräumt, wie NDR 90,3 am Freitag berichtete. Die Hansestadt wäre das erste Bundesland mit einem solchen Vertrag. Geklärt werden sollte, ob es sich bei den drei großen muslimischen Verbänden Schura (Rat der islamischen Gemeinschaften), Ditib (Türkisch-Islamische Gemeinde) und dem Verband Islamischer Kulturzentren (VIKZ) um echte Religionsgemeinschaften handelt. Das heißt, ob es zum Beispiel eine aktive Vereinsarbeit gibt mit Angeboten für Jugendliche und Kinder. In einer 100 Seiten fassenden Analyse, die NDR 90,3 vorliegt, kommt die Professorin für Religionswissenschaft von der Universität Bremen, Gritt Klinkhammer, zu dem Ergebnis, dass der Islam in allen drei Gemeinden aktiv gelebt wird. Der Vorsitzende der Ditib Nord, Zekariya Altug, rechnet jetzt mit einer baldigen Unterschrift unter den Staatsvertrag: "Wir erwarten einen Staatsvertrag, in dem wir als Religionsgemeinschaften auf Augenhöhe auch mit den Kirchen hier in Hamburg anerkannt werden, und insbesondere auch im Bereich des Religionsunterrichts als gleichberechtigte Partner demnächst auch mitgestalten können." Es soll auch weiterhin einen gemeinsamen Religionsunterricht an Schulen geben, für den künftig aber auch die Muslime mitverantwortlich sein sollen. Aus der Senatskanzlei heißt es, man sei insgesamt auf einem sehr guten Weg. Einen konkreten Termin für die Unterzeichnung des Staatsvertrages gebe es aber noch nicht. Hamburgs früherer Bürgermeister Ole von Beust (CDU) hatte 2006 erstmals einen solchen Vertrag in Aussicht gestellt. Zitatende; Quelle http://www.ndr.de/regional/hamburg/staatsvertrag125.html -- 91.61.203.21 16:37, 25. Jun. 2012 (CEST)

Defekte Weblinks

GiftBot (Diskussion) 10:41, 9. Jan. 2016 (CET)