Regelbetrag-Verordnung

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Basisdaten
Titel: Regelbetrag-Verordnung
Früherer Titel: Regelunterhalt-Verordnung
Abkürzung: RegelBetrV
Art: Bundesrechtsverordnung
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Familienrecht
Fundstellennachweis: 404-18-3 aF
Ursprüngliche Fassung vom: 27. Juni 1970
(BGBl. I S. 1010)
Inkrafttreten am: 1. Juli 1970
Letzte Neufassung vom: 6. April 1998
(BGBl. I S. 666, 668)
Inkrafttreten der
Neufassung am:
1. Juli 1998
Letzte Änderung durch: Art. 1 VO vom 5. Juni 2007
(BGBl. I S. 1044)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. Juli 2007
(Art. 2 VO vom 5. Juni 2007)
Außerkrafttreten: 1. Januar 2008
(Art. 4 G vom 21. Dezember 2007,
BGBl. I S. 3189, 3193)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Die Regelbetrag-Verordnung war eine Rechtsverordnung zur Regelung des Mindestunterhaltes für minderjährige Kinder.

Die Regelbetrag-Verordnung trat mit Wirkung zum 1. Januar 2008 außer Kraft[1]. Die Mindestunterhaltsbeträge ergeben sich seitdem aus § 1612a BGB.

Die Regelbetrag-Verordnung diente als Grundlage für den Teil A der Düsseldorfer Tabelle sowie für die Bemessung des Unterhaltsvorschusses nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG). In regelmäßigen Abständen wurde sie seit 1999 alle zwei Jahre zum 1. Juli an die Entwicklung des durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelts von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen angepasst, nicht an gestiegene Lebenshaltungskosten. Die letzte Fassung galt seit 1. Juli 2007 und unterschied die Regelbeträge in drei Altersstufen (Geburt – 6. Lebensjahr, 7. – 12. Lebensjahr, 13. Lebensjahr bis Volljährigkeit). Außerdem wurde zwischen dem Wohnsitz des Kindes in den alten (§ 1) und neuen Bundesländern (§ 2) unterschieden. Die Regelbetrag-Verordnung galt seit dem Kindschaftsreformgesetz 1998; ihre Vorgängerin war die seit 1970 gültige Regelunterhalt-Verordnung, die damals allerdings nur für den Unterhalt nichtehelicher Kinder galt.

Beleg

Weblinks

Text der Regelbetrag-Verordnung