Reichskabinettsrat

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 31. August 2017 um 08:00 Uhr durch imported>TaxonKatBot(2318584) (Kategorie:Politik (Deutsches Reich 1933–1945) umbenannt in Kategorie:Politik (Deutsches Reich, 1933–1945): laut Kategorie:Wirtschaft (Deutsches Reich, 1933–1945)).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Zur Zeit des Nationalsozialismus leitete der Reichskabinettsrat eine Abteilung der Reichskanzlei.

Hintergrund

Um seine Kompetenzen gegenüber dem in München ansässigen Stab des Stellvertreters des Führers (ab 1941: Partei-Kanzlei) und den Staats- und Reichskommissaren zu erhalten, setzte Hans Heinrich Lammers 1937 organisatorische Veränderungen der Reichskanzlei durch: Der Chef wurde Staatsminister, die Ebene des Staatssekretärs wurde erhalten. Die Referate wurden gebündelt und drei Abteilungen zugeordnet, die von je einem Reichskabinettsrat geleitet wurden.

Reichskabinettsräte

Literatur

Weblinks