Diskussion:Verleumdung (Schweiz)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 2. Oktober 2017 um 13:59 Uhr durch imported>Anonym~dewiki(31560) (Neuer Abschnitt →‎Rat bezüglich einer Anzeige aufgeben).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Rat bezüglich einer Anzeige aufgeben

Seit nunmehr 5 Wochen stresst mich unsere Nachbarin bezüglich irgendwelch dahergeholten Fantasien, die meine Person betreffen. Laut Aussagen dieser Person hätte ich dies und dies gesagt und dies und dies getan... Langsam hab ich die Schnauze beträchtlich voll und ich spiele mittlerweile seit 1 Woche mit dem Gedanken sie anzuzeigen.

Die Nachbarin lebt von IV und hat wohl nichts besseres zu tun als bei anderen Personen Stunk zu verursachen, da wohl das eigene Leben etwas uninteressant sein kann. Ich hab mich nun entschlossen, mich morgen bei der hiesigen Polizeistelle zu informieren, wie ich dies am Besten nun unterbinden kann. Eventuell auch mit einer Einsweiligen Verfügung.

Als man die Dame aus Gutherzigkeit damals in die Wohnung einziehen lies, konnte keiner ahnen was daraus zu schliessen sein wird. Und so einfach künden kann man dieser Person ja auch nicht.