Diskussion:Segelfluggelände
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.Kleine Änderungen
- "kleiner Flugplatz": Attribut gelöscht (NPOV), die Bahnen von Segelfluggeländen sind mit 800-1100 m oftmals sogar länger als diejenigen kleiner Verkehrslandeplätze!
- Details zum Segelflugstart rausgenommen, gehört hier nicht hin, da nicht flugplatzspezifisch
- Strukturierung gestrafft
- Betrieb von Motorflugzeugen etwas klarer dargestellt
--Kreuzschnabel 13:24, 26. Sep. 2009 (CEST)
Karte unvollständig
leider ist die karte sehr unvollständig! (nicht signierter Beitrag von 89.246.196.100 (Diskussion) 15:49, 23. Okt. 2012)
- Hallo,
- hast du vielleicht ein paar Beispiele, was genau fehlt? Wenn du die "Löcher" im Osten meinst: Da gibt es tatsächlich nur sehr wenige reine Segelfluggelände (siehe auch diese Diskussion). Die Karte orientiert sich an der Liste der Segelfluggelände in Deutschland, die eigentlich ziemlich vollständig sein sollte (die Karte ist von 2010, die Änderungen der letzten 2 Jahre fehlen also noch). Ich werde die Karte bei Gelegenheit mal updaten – wenn in der Liste noch was fehlt bitte Bescheid geben, dann kann ich das vorher noch eintragen. Grüße, --El Grafo (COM) 16:03, 23. Okt. 2012 (CEST)
- Das „Problem“ besteht offensichtlich in der Definition „Segelfluggelände“. So haben zum Beispiel in Sachsen die im (Segel)flugplätze in Pirna oder bei Bautzen eine Betrieberlaubnis als Sonderlandeplatz, andere sogar als Verkehrslandeplatz. Trotz einer hausptsächlichen Nutzung für den Segelflugsport, was sie umgangssprchlich zu Segelflugplätzen macht, sind sie eben entsprechend ihrer Zulassung keine Segelfluggelände. -- burts ∞ 11:43, 21. Dez. 2015 (CET)
- Korrekt, in dieser Karte hier werden nur Segelfluggelände dargestellt, die nach der Genehmigung § 6 LuftVG als Segelfluggelände genehmigt wurden. Gruß--Frankygth (Diskussion) 12:16, 21. Dez. 2015 (CET)
- Hat es historische Gründe, dass es in Ostdeutschland so wenige reine Segelfluggelände gibt? --2003:E2:ABE3:6C00:5C2C:563F:992E:AC56 19:30, 21. Okt. 2017 (CEST)
- Korrekt, in dieser Karte hier werden nur Segelfluggelände dargestellt, die nach der Genehmigung § 6 LuftVG als Segelfluggelände genehmigt wurden. Gruß--Frankygth (Diskussion) 12:16, 21. Dez. 2015 (CET)
- Das „Problem“ besteht offensichtlich in der Definition „Segelfluggelände“. So haben zum Beispiel in Sachsen die im (Segel)flugplätze in Pirna oder bei Bautzen eine Betrieberlaubnis als Sonderlandeplatz, andere sogar als Verkehrslandeplatz. Trotz einer hausptsächlichen Nutzung für den Segelflugsport, was sie umgangssprchlich zu Segelflugplätzen macht, sind sie eben entsprechend ihrer Zulassung keine Segelfluggelände. -- burts ∞ 11:43, 21. Dez. 2015 (CET)