Benutzer:Ebsorange/Lärmschutzwall

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Lärmschutzwälle werden eingesetzt, um Lärm, der von einer Schallquelle ausgeht (z.B. Straßen, Schienenwege, Fabrikanlagen), so abzuschwächen, dass an einem zu schützenden Immissionsort (z.tz.B. Wohnbebauung, Krankenhäuser) der Lärm so weit gedämmt wird, dass die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden. Durch den Einsatz am Emmisionsort gelten Lärmschutzwälle sowie –wände als aktiver Lärmschutz. Diese können durch Maßnahmen des passiven Lärmschutzes (z.B. Schallschutzfenster) ergänzt werden.


Definition

Schallschutzwälle werden im Rahmen des Lärmschutzes an Straßen, verwendet. Sie lassen sich individuell modellieren und dadurch gut in die Landschaft einbinden, sie sind bepflanzbar, und man kann die notwendigen Erdmassen aus dem anfallenden Aushub des Straßenbaus verwenden oder den Wall mit Ersatzbaustoffen verfüllen. Daher sind die Kosten niedriger als bei Schallschutzwänden. Zudem reflektieren Wälle den Schall im Gegensatz zu Schallschutzwänden nicht. [1] Ein weiterer Vorteil gegenüber Schallschutzwänden ist die Nutzbarkeit der der Lärmquelle abgewandte Seite. So können dort Geh- und Radwege, Garagenanlagen oder Grabanlagen[2] eingebunden werden.

Als Nachteil von Lärmschutzwällen gilt die hohe benötigte Grundfläche. Bei Neuplanungen ist es möglich und notwendig, den Platz für Lärmschutzeinrichtungen im Bebauungsplan zu sichern (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB), auch wenn z. B. eine Straße erst später gebaut werden soll.

Ein weiterer Nachteil gegenüber Lärmschutzwänden ist, dass der Schallschutz bei gleicher Höhe geringer ist, da die Schirmkante (höchster Punkt des Walls) weiter von der Lärmquelle entfernt ist. Dies kann jedoch über eine höhere Aufschüttung ausgeglichen werden. Aus optischer Gründen sind Schallschutzwälle entsprechenden Wänden meistens vorzuziehen.

Gesetzliche Grundlagen

Der Bau eines Lärmschutzwalls ist sowohl eine Maßnahme der Lärmsanierung als auch der Lärmvorsorge. Die so genannte Lärmsanierung wird seit 1978 durchgeführt.
Im Gegensatz zur Lärmvorsorge, die zur Planung eines Straßenneubaus, Straßenum- oder ausbaus gehört, greift die Lärmsanierung (nachträglich) dort, wo eine Lärmbelastung erst im Laufe der Zeit gewachsen und entstanden ist.
Die rechtlichen Vorgaben zur Lärmsanierung sind in den "Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes" (VLärmSchR-97) in Verbindung mit den "Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe 1990" (RLS-90) zusammengefasst.

Als Grundvoraussetzungen für Lärmsanierung gilt, dass der "Beurteilungspegel" einer Gebietskategorie einen der maßgeblichen Immissionswerte der Lärmsanierung überschreitet. Die Lärmpegel werden mit dem aktuellen Verkehrsaufkommen nach dem in den RLS-90 vorgeschriebenen Verfahren berechnet. Bei den Gebietskategorien wird neben der Nutzung auch zwischen Tag- und Nachtbelastung unterschieden.

  • Für Gebiete um Krankenhäuser, Schulen, Kur- und Altenheime, reine und allgemeine Wohngebiete sowie Kleinsiedlungsgebiete gelten tagsüber 67 dB(A) und nachts 57 dB(A) als maßgebliche Immissionwerte
  • Für Kern-, Dorf- und Mischgebiete liegen die maßgeblichen Werte an Bundesfernstraßen tagsüber bei 69 dB(A) und nachts bei 59 dB(A). An Landesstraßen gelten die Werte von 67 dB(A) am Tag und 57 dB(A) in der Nacht
  • In Gewerbegebieten sind tagsüber 72 dB(A) und nachts 62 dB(A) maßgeblich[3]

Wirkungsweise

Lärmschutzwälle haben eine lärmabschirmende Wirkung; sie verhindern teilweise die Ausbreitung des Schalls. Auf diese Weise lassen sich Lärmminderungen von bis zu 20 dB(A) erreichen. [4] Die Reduzierung von 10 dB(A) wird als Halbierung des Geräuschpegels wahrgenommen. Die Wirksamkeit eines Lärmschutzwalls wird von folgenden Faktoren beeinflusst:

  • Höhe des Lärmschutzwalls
  • Abstand von der Lärmquelle (Emissionsort)
  • Abstand vom Immissionsort
  • Höhe des Immissionsortes
  • Frequenzspektrum des Schalls
  • Bepflanzung des Walls
  • Wind und Temperaturunterschiede (wirken sich auf Schallwellen aus)
  • Beugungseffekte an der Oberkante

Kosten

Wie oben beschrieben benötigen Schallschutzwälle für den gleichen Wirkungsgrad eine wesentlich höhere Grundfläche als Schallschutzwände, wodurch der innerstädtische Einsatz in vielen Fällen nicht möglich ist. Auf Zubringer-, Land- und Schnellstraßen sowie Autobahnabschnitte außerhalb von Städten bietet sich der Bau eines Lärmschutzwalls aus optischen, vor allem aber aus Kostengründen an.
Beim Bau eines Walls im Rahmen der Lärmvorsorge kann der entstehende Aushub des Straßenbaus direkt genutzt und mit Sand, Kies oder Ersatzbaustoffen bzw. Sekundärbaustoffen ergänzt werden[5][6].
Bei der Lärmsanierung, dem nachträglichen errichten eines Walls, kann (ohne den fehlenden Aushub) fast vollständig mit Sand, Kies und Ersatz- bzw. Sekundärbaustoffen gearbeitet werden. Besonders kostengünstig ist dabei der Einsatz von Hausmüllverbrennungsasche für den Kern des Walls. Ein, für dieses Verfahren beispielhaftes Projekt, war die Errichtung eines Lärmschutzwalls entlang der A44 bei Kassel.

Einzelnachweise