Diskussion:Höchstlohn

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Gesamtwirtschaftliche Wirkung

Da der Lohn als Preis für menschliche Arbeitskraft betrachtet werden kann, ist die Wirkung ähnlich wie bei anderen Höchstpreisen: Liegt der festgelegte Höchstpreis über dem Marktpreis, kommt es zu keinem weiteren Effekt, da der Höchstpreis nicht wirksam wird. Ist der Höchstpreis unter dem Marktpreis festgelegt, ergibt sich ein Nachfrageüberhang, da die Käufer zum (günstigeren) Preis mehr nachfragen, als die Verkäufer anzubieten bereit sind. Der Markt ist dann ineffizient, weil jene Tauschvorgänge, die zu höheren Preisen stattfinden würden, nicht mehr durchgeführt werden. Die Folge von Höchstlöhnen können daher Schwarze Märkte (z.B. Bezahlung „unter der Hand“) oder Zwangsbewirtschaftungsmaßnahmen sein: „Insgesamt kommt man aufgrund dieser Überlegungen zu dem Ergebnis, daß Mindest- und Höchstpreise aus ökonomischer Sicht nicht zu rechtfertigen sind.“Wolfgang Cezanne: Allgemeine Volkswirtschaftslehre. 6. Auflage. Oldenbourg Verlag, München 2005 ISBN 3-486-57770-0 S. 178

Das habe ich entfernt. Bei Cazanne geht es an keiner Stelle um Löhne. Der entfernte Text vereinfacht viel zu stark und suggeriert als wäre mit der Gleichsetzung von Löhne und Preisen alles gesagt. Das ist falsch wie http://www.isu.uzh.ch/static/ISU_WPS/129_ISU_full.pdf zeigt. Bei der (öffentlich geführten) Debatte um Maximallöhne vor ein paar Jahren ging es zum einen nur um Höchstlöhne in einem bestimmten Bereich. Höchstlöhne in bestimmten Bereichen gibt es auch heute z.B. im Sport. Außerdem ging es um sehr große Summen (die teilweise mit dem Markt nicht mehr viel zu tun zu haben scheinen). --Patroz 15:39, 25. Aug. 2011 (CEST)

Im genannten Paper geht es um die Frage, wie (u.U. sachlich nicht gerechtfertigte) Löhne von Spitzenmanagern mit den Instrumenten geregelt werden können, die für amerikanische Sportstars verwendet werden. Das ist sicherlich ein interessanter Aspekt; für die gesamtwirtschaftliche Bewertung von Höchstlöhnen dürfte Cezanne allerdings relevanter sein; diesbezüglich ist ein Höchstlohn in seiner Wirkung einem anderen Höchstpreis durchaus vergleichbar. Vielleicht könnte man das trennen in einen Abschnitt Die Regelung von Höchstlöhne bei Führungskräften erstens und Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen einer allgemeinen Festsetzung von Höchstlöhnen oder so ähnlich andererseits. Es sollte dem Leser halt klar werden, dass der eine Abschnitt eine Frage der Corporate Governance behandelt, und der andere eine wirtschaftspolitische Maßnahme volkswirtschaftlich analysiert. --AFrayMo 16:28, 25. Aug. 2011 (CEST)
Genau, wie du sagst, müsste man zwischen verschiedenen Aspekten unterscheiden:
  1. Höchstlohn in einer bestimmten Branche,
  2. Höchstlohn in allen Branchen (jeweilig),
  3. Höchstlohn für alle Branchen (gesamt).
Der von mir entfernte Abschnitt hat wohl eher (3) behandelt, allerdings war das nahe an Theoriefindung, weil Cezanne selbst über Höchstlöhne nichts schreibt. Außerdem ist ein solcher Abschnitt, wie du ja schreibst, nur dann sinnvoll wenn man (etwa mithilfe verschiedener Abschnitte) die verschiedenen Aspekte differenziert. Ohne diese Differenzierung halte ich allerdings einen Abschnitt wie den entfernten für wenig hilfreich, weil er suggeriert, dass auch (1) und (2) genauso behandelt und betrachtet würden. Und dass dies nicht so ist, zeigt ja z.B. das genannte Paper. --Patroz 17:07, 25. Aug. 2011 (CEST)
Bin nach wie vor davon überzeugt, dass die Festlegung des Höchstlohnes einen Spezialfall des Höchstpreises darstellt, und insofern Cezanne durchaus anwendbar ist, auch wenn er das nicht explizit nennt. In einem Abschnitt - nennen wir ihn vielleicht Wirtschaftsethische Erwägungen - sollte man auch das Verhältnis von Managergehältern zu durchschnittlichen Gehältern innerhalb eines Unternehmens ansprechen; hier steht da schon Einiges dazu. Höchstlöhne haben verschiedene Dimensionen; ich hab' einfach mal damit angefangen, eine davon (die allgemeine VWL-Dimension) darzustellen. Ein Anspruch auf Vollständigkeit besteht da natürlich nicht ;-) --AFrayMo 17:50, 25. Aug. 2011 (CEST)
Bin nach wie vor davon überzeugt, dass die Festlegung des Höchstlohnes einen Spezialfall des Höchstpreises darstellt, und insofern Cezanne durchaus anwendbar. Ok, aber das ist doch nah an Theoriefindung. Da sollte sich schon expliziteres in der Literatur finden, bevor wir hier uns was zusammenstricken, was dann eine einfache Wahrheit für alle Fälle suggeriert, obwohl die Wirklichkeit komplexer ist.
Insbesondere, weil in der Diskussion vor einigen Jahren der Ausdruck "Maximallohn" oder "Höchstlohn" entweder auf Manager (u.ä.) begrenzt war (Fall 1) bzw. auf sehr, sehr hohe Maximallöhne für alle (Fall 3), der Absatz aber implizit suggerierte, dass weil (2) einige Probleme hätte, die Fälle (1) und (2) ebenfalls wegfallen würden. Das Argument trifft diese Fälle ja gar nicht. Insofern ist das keine Aufklärung, und eine Enzyklopädie sollte die öffentliche Diskussion durch neutrale, sachlich richtige und präzise Darstellung ja verbessern, nicht eine oder andere mögliche Meinung über Höchstlöhne mithilfe von undifferenzierter Argumentation bevorzugen. Der Abschnitt müsste also entsprechend überarbeitet werden, bevor er wieder eingestellt werden kann.--Patroz 18:28, 25. Aug. 2011 (CEST)
Bin nach wie vor davon überzeugt, dass die Festlegung des Höchstlohnes einen Spezialfall des Höchstpreises darstellt, und insofern Cezanne durchaus anwendbar ist, auch wenn er das nicht explizit nennt. Dass der Lohn der Preis des Produktionsfaktors Arbeit ist, halte ich für eher trivial (z. B. Jörn Altmann: Wirtschaftspolitik - eine praxisgerechte Einführung. Lucius & Lucius, Stuttgart 2000 ISBN 382521317X S. 110), und dass er sich - immer gesamtwirtschaftlich betrachtet - analog zu anderen Preisen verhält, ergibt sich logisch daraus, da braucht man gar keine Theorie mehr zu finden. Natürlich ist es ein Unterschied, ob man von bestimmten Managergehältern spricht oder von allen Gehältern aller Berufsgruppen, aber man muss das eben klar machen. Welche Fälle Cezanne (bzw. die neoklassische Theorie insgesamt) trifft und welche nicht, ist da entsprechend herauszuarbeiten, aber das allein spricht noch nicht gegen den Abschnitt, wie ich ihn gesetzt habe. Er muss halt um eine genauere Betrachtung der anderen Fälle ergänzt werden. --AFrayMo 20:09, 25. Aug. 2011 (CEST)
Nochmal, der Punkt ist: Die jetzige Version suggeriert, dass sie Höchstlohn allgemein und für alle Fälle betrachtet. Das ist nicht durch weitere Abschnitte zu ergänzen, sondern bei Einstellung neutral zu formulieren, das ist besonders schwerwiegend, gerade weil Höchstlohn in der öffentlichen Diskussion sich nicht auf Friseure, Bäcker, Angestellte ... bezieht, sondern auf die Ausnahme absoluter Spitzenverdiener - und für die gilt wiederum, dass von einigen in Frage gestellt wird, dass es überhaupt der Markt ist, der diese Löhne regelt bzw. dass der Markt für diese Löhne funktioniert. --Patroz 07:54, 26. Aug. 2011 (CEST)
Ich stimme Patroz absolut zu. Es kommt auf die Ausgestaltung des Höchstlohns an und auf wen er angewendet wird. streetlife (Diskussion) 12:45, 19. Mai 2012 (CEST)

Kopplung des Mindestlohns an Höchstlohn

Im Artikel vermisse ich noch einen Abschnitt über die Wirkungsweise der Kopplung eines Mindestlohns an den Höchstlohn. Ein Manager oder Vorstandsmitglied könnte erst dann mehr verdienen dürfen, wenn der geringste Lohn im gleichen Unternehmen ebenfalls steigt. Das könnte nicht nur dem genannten Schwarzmarkt-Effekt entgegenwirken. Es fehlt meines Erachtens auch der Kontext weshalb immer wieder Lohnober- oder -untergrenzen debattiert und gefordert werden. Im selben Unternehmen (siehe Berichte über BMW) können extreme Lohnungleichgewichte auftreten. Der Werkarbeiter verdient im Verhältnis zum Tarifmitarbeiter sehr wenig, obwohl sie u.U. die gleiche Arbeit verrichten. Der Vorstand verdient hierzu wiederum sehr viel. Seine Arbeitskraft ist durchschnittlich um den Faktor 150 (4.500.000/30.000) höher bewertet (Focus: "Top-Manager verdienen 20 Prozent mehr"). Ob ein Vorstandsmitglied auch entsprechend mehr und/oder entsprechend wertvollere Arbeit in fast gleicher Zeit erledigen kann ist wohl offen. Ist es wirtschaftlich gesehen sinnvoll oder bedarf es eines korrektiven Eingriffs in das freie Marktgeschehen, wenn dieser Faktor (150) beliebig hoch werden kann? streetlife (Diskussion) 12:45, 19. Mai 2012 (CEST)

Höchstlohn und Salary Cap nicht das gleiche?!

Da bemerkte jemand vor vielen Monaten dass Salary Cap und Höchstlohn das gleiche seihen und jetzt - ohne Anlass, Überarbeitung oder sonstige Verbesserungen werden die Inhalte einfach hintereinanderkopiert und zum gleichen Sachverhalt erklärt? Hier wurde aus zwei Schachen Artikeln ein ganz Schlechter gebastelt. Mal abgesehen davon, dass dies nicht das gleiche ist, widerspricht sich der Artikel ja selbst. Die Salary Cap wäre wohl am ehesten mit Gehaltsdeckelung zu übersetzen, da es eine Menge/Summe von Gehältern betrifft, während der Höchstlohn wohl das maximum wage (auch in Analogie zum minimum wage - Mindestlohn) ist.

Inhaltlich heißt es hier im Artikel im ersten Satz:

Als Höchstlohn (auch Gehaltsobergrenze oder Maximallohn) bezeichnet man eine gesetzliche Regelung für die Obergrenze dessen, was ein Individuum an Einkommen erhalten kann.

Die Salary Caps sind allerdings eher Gegenstand von Verhandlungen zwischen Arbeitgebern (Liga/Teambesitzer) und Arbeitnehmern (Spieler) und werden in Collective Bargaining Agreements (Tarifverträgen) festgelegt. Außerdem sind dies Grenzen dessen was ein Team für alle Gehälter ausgeben darf (das ganze auch noch jeweils recht kompliziert gewichtet und berechnet - also keine absolute Gehaltszahl) und eben keine Gehaltsgrenze für ein Individuum. Es stimmt also weder der Aspekt des gesetzlichen Charakters noch die unmittelbare Begrenzung des Gehalts eines einzelnen Spielers. Warum man hier mit Gewalt zwei Themen zusammenführt, die m. E. nicht zusammenpassen (oder die Einleitung müsste komplett umgeschrieben und recht allgemein gehalten werden), ist mir nicht klar. Ich halte es auch für falsch. --mirer (Diskussion) 13:33, 19. Aug. 2014 (CEST)

Aktualisieren

Der Teil über Europa sollte aktualisiert werden: die G-14 gibts schon seit 2008 nicht mehr, sie wurde von der European Club Association abgelöst. Es sollte jedenfalls drinstehen, ob die ECA diese Forderungen übernommen hat. --MrBurns (Diskussion) 02:01, 21. Nov. 2014 (CET)