Diskussion:Cum/Cum-Geschäft

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Wortherkunft CUM

Im Artikel wird das Cum/Cum-Geschäft erklärt. Sollte nicht auch aufgeführt werden was CUM bedeutet und woher es stammt? Vfb1893 (Diskussion) 08:48, 3. Mai 2016 (CEST)

Verleihen/Zurückgeben oder Verkaufen/Zurückkaufen?

@WikiMax: Vielen Dank für den Hinweis. Anders als von der Tagesschau beschrieben, könnte es auch um Verkaufen/Zurückkaufen anstelle von Verleihen/Zurückgeben gehen, aber dafür bräuchten wir einen anderen Beleg, denn hier steht explizit etwas zur "Leihgebühr". --NearEMPTiness (Diskussion) 09:09, 3. Mai 2016 (CEST)

Hallo NearEMPTiness, Du hast recht, es könnte wohl auch mit Kauf/Verkauf gehen, aber die Frage ist doch auch, spielt(e) dies in der Praxis eine Rolle? Leider war ich grad zu blöd bei den Recherchepartnern Washington Post und ProPublica überhaupt was zu finden (Suche nach falschen Stichwörtern? Oder interessiert es die Amis eigentlich rein gar nicht?) und der Handelsblattbericht ist nicht frei zugänglich. Deshalb hast Du auch mit "aber dafür bräuchten wir einen anderen Beleg" wiederum vollkommen recht, wir "wissen" bisher nur was mit "leihen", nicht mit "kaufen". Übrigens habe ich auch wegen des von Dir erwähnte BR-Artikels "verleihen" stehen lassen und den Rückkauf umgewandelt, ab und zu schaue ich auch vorher, was stimmen könnte ;-)
: -- WikiMax - 10:42, 3. Mai 2016 (CEST)


Artikelname

Bitte den Artikelnamen von Cum/Cum-Geschäft in Cum-Cum-Geschäft ändern, da das "/" im Internet für "Verzeichnis" steht.Winterkönig Hannover (Diskussion) 11:34, 3. Mai 2016 (CEST)

Keine Steuern

Wieso muss ein Finanzdienstleister keine Steuern bezahlen? (nicht signierter Beitrag von Gofrege1 (Diskussion | Beiträge) 17:25, 3. Mai 2016 (CEST))

Dividendenstripping

Es gibt bereits länger einen Artikel Dividendenstripping und nun diese wo sich dass Thema gleich ist. Genau so etwas sollte nicht vorkommen!--Falkmart (Diskussion) 19:52, 3. Mai 2016 (CEST)

@Falkmart: Cum/Ex ist meines Wissens nicht das gleiche wie Cum/Cum: Dividendenstripping sind verbotene Cum/Ex-Geschäfte. Bei den Cum/Cum-Geschäften ist die Rechtslage bisher noch verwirrend, und daher wurde jetzt ein Gesetzesentwurf erlassen. Die Themen sind zwar ähnlich aber meines Erachtens unterschiedlich genug, um zwei Artikel anzulegen. --NearEMPTiness (Diskussion) 20:18, 3. Mai 2016 (CEST)
Hallo NearEMPTiness in einem Artikel steht "steuerrechtlich problematische Kombination aus dem Verkauf einer Aktie kurz vor dem Dividendentermin und Rückkauf derselben Aktie kurz nach dem Dividendentermin." und einmal "börsentechnisch die Kombination aus dem Verkauf einer Aktie kurz vor dem Dividendentermin und Rückkauf derselben Aktie kurz nach dem Dividendentermin verstanden". Diese beiden Satzteile der Einleitung zeigen mir dass dies praktisch identisch ist. Dem Leser wird im übrigen der Unterschied nicht wirklich klar.--Falkmart (Diskussion) 20:29, 3. Mai 2016 (CEST)
Dieser Artikel zeigt meines Erachtens, dass es feine Unterschiede gibt. Dahingegen sagt jener Artikel, dass es sich nur um zwei Varianten von Dividendenstripping handelt:
  • Dividendenstripping inländischer Akteure: Cum/Ex
  • Dividendenstripping mit ausländischen Akteuren: Cum/Cum
Ohne mich tiefer ins Thema eingearbeitet zu haben, bin ich nach wie vor der Meinung, dass das auf Wikipedia in zwei Artikeln abgehandelt werden sollte. --NearEMPTiness (Diskussion) 21:13, 3. Mai 2016 (CEST)