Diskussion:Kurt Sterneck

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Abschnitt Literatur

Nach unseren Regeln in Wikipedia:Literatur#Auswahl dient der Abschnitt „Literatur“ in einem Artikel nicht dazu jedwede zum Lemmagegenstand erschienene Literatur aufzulisten. Hierhin gehört nur die zur Erstellung des Artikels verwendete generelle Literatur. Das neu eingestellte Werk unter „Literatur“ „Heimo Halbrainer, Gerald Lamprecht: Kurt Sterneck…“ wurde von mir jedenfalls nicht zur Erstellung des Artikels genutzt. Behalte mir eine Revertierung vor. --Randolph (Diskussion) 19:16, 6. Jan. 2015 (CET)

Bernhard Möllmann: 'Der Opernsänger Berthold Sterneck und seine Familie.' ist nicht die Hauptquelle des Artikels, auch wenn sie vielfach referenziert wird. Aber seis drum. --Randolph (Diskussion) 08:29, 13. Jan. 2015 (CET)
Hallo Randolph33, ich glaube nicht, dass das Literaturkapitel nur für die Hauptquellen des Artikels da ist. Es ist meines Wissens auch das Kapitel für aktuelle allgemeine möglichst wissenschaftliche Literatur zum Artikelgegenstand. --= (Diskussion) 13:47, 16. Jan. 2015 (CET)
Hallo =, aus meiner Sicht sollten nur die maßgeblichen Veröffentlichungen die zur Erstellung des Artikels benutzt wurden aufgeführt werden und kein wissenschaftliches Literatur-Verzeichnis. Einzelne Veröffentlichungen können aber natürlich zusätzlich unter "Einzelnachweisen" als Belegstellen zitiert werden. --Randolph (Diskussion) 19:54, 16. Jan. 2015 (CET)

Kopie von Benutzer Diskussion:Randolph33#Kurt Sterneck

Hallo Randolph33, Sie schreiben: Die von mir als Hauptautor gesetzten Referenzen bleiben bitte da. So ist das eine Verschlechterung des Artikels.

Ich darf Sie auf die Wiki-Regeln hinweisen: Das Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke ist verboten! Mit dem Speichern dieser Seite versicherst du, dass du den Beitrag selbst verfasst hast bzw. dass er keine fremden Rechte verletzt, und willigst ein, ihn unter der Creative Commons Attribution/Share-Alike Lizenz 3.0 und der GNU-Lizenz für freie Dokumentation zu veröffentlichen. Falls du den Text nicht selbst verfasst hast, muss er unter den Nutzungsbedingungen verfügbar sein und du stimmst zu, notwendigen Lizenzanforderungen zu folgen. Du stimmst einer Autorennennung mindestens durch URL oder Verweis auf den Artikel zu. Wenn du nicht möchtest, dass dein Text weiterbearbeitet und weiterverbreitet wird, dann speichere ihn nicht.

Das Urheberrecht zu den von Ihnen benutzen Informationen im Artikel Kurt Sterneck, die Sie dem Buch: "Ins Licht gerückt" entnommen haben, liegt beim Verfasser Bernhard Möllmann.

Eine sofortige Korrektur liegt in Ihrem Interesse.

(nicht signierter Beitrag von Schutz67 (Diskussion | Beiträge) 11:09, 5. Jan. 2015‎)

Sehr geehrte(r) Frau/Herr Schutz67,
ich komme zurück auf den untauglichen Versuch mir Nachhilfestunden in Sachen Urheberrecht zu erteilen.
Zunächst habe ich für den Einstieg in die gesamte Problematik einmal folgende Lesetipps für Sie:
In dem vorliegenden Fall ist § 2 UrhG die einschlägige Rechtsnorm. Insbesondere hier die Auslegung, ob Informationen aus einem unter § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG fallenden Werks frei verwendbar sind und somit in einer Enzyklopädie Eingang finden können. Der Schutzgegenstand des § 2 UrhG gilt hier aber grundsätzlich nicht für Fakten und Tatsachen.
Zu dieser generellen Rechtsfrage hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main auch mit dem rechtskräftigen Urteil vom 27. März 2012 (Az. 11 U 66/11) eindeutig Stellung genommen Unterstreichungen im folgenden Text stammen von dem Unterzeichneten:

„[…]Die wissenschaftliche Lehre und das wissenschaftliche Ergebnis von wissenschaftlichen Werken sind grundsätzlich frei und jedermann zugänglich und deshalb nicht per se urheberrechtlich schutzfähig. Dies gilt erst recht, soweit es sich dabei um die Wiedergabe historischer Tatsachen handelt, selbst wenn diese bisher nicht bekannt waren. Denn das bloße Auffinden von nicht allgemein zugänglichen Informationen ist keine persönliche geistige Schöpfung. Das Urheberrecht schützt nicht die Arbeitsleistung als solche, sondern allein die kreative Tätigkeit; maßgeblich ist nicht der Aufwand, sondern das Ergebnis.[…]“

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Orientierungssatz zu 1.), Urteil vom 27. März 2012, Az. 11 U 66/11 in ZUM (Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht) 2012, 574–579 (red. Leitsatz und Gründe)
Die in Rede stehenden Referenzen in dem Artikel Kurt Sterneck beziehen sich ausschließlich auf Informationen und Fakten (wie Geburts- und Sterbedaten, Aufenthalt im KZ Dachau, letzte Bühnenrolle, Tätigkeit Universität Graz etc.) für die zum Teil auch andere Quellen vorliegen und referenziert wurden. Diese Tatsachen (und damit auch die entsprechenden Recherchen) unterliegen vorliegend nicht dem Werkbegriff des § 2 UrhG und somit dem Schutz des Urheberrechts und können damit im Ergebnis frei verwendet werden.
Insoweit geht Ihre Behauptung auf eine Tangierung des Urheberrechts hier völlig fehl.
Zudem ist bemerkenswert, dass sie mit Ihren Edits in Kurt Sterneck [1] [2], Berthold Hirsch [3] und Friedrich Reck-Malleczewen [4] [5] ebenso die von Ihnen zitierten Nutzungsbedingungen der Wikipedia akzeptieren und das entsprechende Werk mehrfach referenziert haben. Was daran unterscheidet sich zu meinem Vorgehen ?
Zu Ihrer Mitarbeit in der Wikipedia möchte ich an dieser Stelle folgende Hinweise auf unsere Regeln geben:
Es wäre schön gewesen, wenn Sie sich vor Ihren ersten Edits einmal mit diesen Themen beschäftigt hätten.
Nicht zuletzt erlaube ich mir noch auf folgende Regeln der Wikipedia aufmerksam zu machen:
Mit freundlichen Grüßen
--Randolph (Diskussion) 20:18, 5. Jan. 2015 (CET)

Kopie von Benutzer Diskussion:Randolph33#Kurt Sterneck (II)

Hallo Randolph33, Ihre Frage, was mein Vorgehen von dem Ihren unterscheidet, ist mir vollkommen unverständlich. Ich halte mich an die Regeln:

"Zitieren aus Verfasserschriften Beim Zitieren aus Büchern wird angegeben:

Vorname und Familienname des Verfassers ist kein Verfasser angegeben, dann „o. V.“ = ohne Verfasserangabe bis zu drei Verfasser werden jeweils komplett ausgeschrieben, bei mehr als drei Verfassern sind nach dem Erstautor die Abkürzungen „u. a.“ oder „et al.“ üblich (z. B. „Theisen et al. 2004“) Titel des Buches (eventuell) Übersetzer Auflage Verlagsort; bei mehr als drei Verlagsorten wird, wie bei den Verfassern, zumeist abgekürzt. Verlagsjahr; ist kein Verlagsjahr angegeben, dann „o. J.“ = ohne Jahresangabe Seitenangabe; erstreckt sich die zitierte Stelle über die folgende Seite, so ist dieses mit dem Zusatz f. zu kennzeichnen. Erstreckt sie sich über mehrere folgende Seiten, so ist der Zusatz „ff.“ notwendig Daraus kann sich z. B. folgendes Schema ergeben:

Verfassername, Vorname: Titel. Nebentitel. Auflage [falls nicht 1. Aufl.]. Ort: Verlag Jahr (=Reihentitel). S. y–z."

Zitat aus Wikipedia, https://de.wikipedia.org/wiki/Zitat, also: Vorname und Familienname des Verfassers, nicht des Herausgebers

(nicht signierter Beitrag von Schutz67 (Diskussion | Beiträge) 22:25, 5. Jan. 2015‎)


Sehr geehrte(r) Frau/Herr Schutz67,
zunächst darf ich noch einmal an unsere Regel Hilfe:Signatur erinnern.
Meine Frage in dem obigen Abschnitt bezog sich ausschließlich auf die Tatsache, dass ich hinsichtlich meiner Einzelnachweise von Ihnen auf ein allfälliges Urheberrecht hingewiesen wurde, sie aber auch eben solche Referenzierungen vornehmen. Die Frage zum Urheberrecht ist oben juristisch jedoch eindeutig zu Ihren Ungunsten beantwortet worden. Insoweit sind Ihre weiteren Einlassungen (Zitatregeln) hier nicht nachzuvollziehen, da sich meine Frage nicht darauf bezog. Am Ende des Tages verstärkt sich mein Eindruck, dass Sie mich nicht verstehen wollen. Dabei sollten wir es belassen.
Mit freundlichen Grüßen
--Randolph (Diskussion) 23:46, 5. Jan. 2015 (CET)

Die Vorwürfe sind - mh - merkwürdig. Anyway, geboren wurde Kurt Sterneck entsprechend der angegebenen Quelle nicht am 18., sondern am 28. Juni 1919. Grüße --Rax post 00:02, 26. Nov. 2017 (CET)