Benutzer:Haberlon/Sinn des Blinkens

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Da etwa 50% aller Verkehrsteilnehmer nicht wissen, daß der Hebel links am Lenkrad auch noch eine andere Funktion hat, als lichtzuhupen, will ich hier die weitere Funktionsweise erläutern.

Allgemein

Durch Auf- bzw. Abwärtsbewegung des Hebels werden vorne, hinten und ggf. an der Seite angebrachte gelbe Blinkleuchten aktiviert, die den anderen Verkehrsteilnehmern mitteilen sollen, wohin man abbiegen möchte (und nicht, wohin man gerade abbiegt). Deshalb ist der Blinker rechtzeitig vor dem Abbiegen zu aktivieren.

Einsatzgebiete

Abbiegen

Beim Abbiegen in eine andere Straße ist der Blinker rechtzeitig vor dem Vorgang des Abbiegens zu betätigen. Sollte es eine Spur für Abbieger geben, ist rechtzeitig vor dem Spurwechsel zu blinken. Es ist sinnvoll, über die gesamte Strecke der Abbiegespur hinweg zu blinken.

Spurwechsel

Rückwärts einparken

Bei Straßen, die über mehr als eine Spur für die aktuelle Fahrtrichtung verfügen, kommt es vor, daß man die Spur wechseln möchte. Dieser Vorgang ist rechtzeitig vor dem Spurwechsel durch Blinken anzukündigen. Blinken duch „beim Lenkrad-drehen Zeigefinger ausstrecken“ verfehlt den Zweck des Blinkers, der darin liegt, den Spurwechsel anzukündigen und nicht darin, anderen Verkehrsteilnehmern mitzuteilen: „Ich wechsle jetzt die Spur“.

Auch das Wiedereinscheren auf die rechte Spur (was auf Autobahnen und außerhalb geschlossener Ortschaften übrigens Pflicht ist) ist rechtzeitig anzukündigen.

Ein- und Ausparken

Beim Einparken funktioniert das Blinken erstaunlicherweise in der Regel recht gut. Wohl aus Angst, ein anderer Verkehrsteilnehmer könne den anvisierten Parkplatz für sich in Anspruch nehmen. Trotzdem nochmal: Beim Ein- und Ausparken ist der Blinker zu setzen! Beim Einparken bitte vor dem Abbremsen!

Abknickende Vorfahrt

Abknickende Vorfahrt

Wer dem Verlauf einer Abknickenden Vorfahrt folgt, der biegt ab! Sprich: Blinken! Wer sich nach dem Sinn fragt, dem sei dieser hier erklärt: Anderen Verkehrsteilnehmern kann damit gezeigt werden, daß dem Verlauf gefolgt wird. Diese können daraufhin die Weiterfahrt evtl. früher antreten als ohne Blinken.

Das Blinken beim Verlassen der Vorfahrtstraße in gerader Richtung ist unzulässig! Die, die trotzdem der Meinung sind, daß es einen Sinn ergibt (ich gehöre dazu), bitte folgendes beachten: Wer zum Beispiel an einer nach links abknickenden Vorfahrt geradeaus fahren möchte und rechts blinkt, könnte den Wartenden aus der Abzweigung rechts zeigen, daß man in seine Straße einbiegen möchte, womit dieser freie Fahrt hätte. Deshalb: Wenn überhaupt, dann bitte erst „zwischen“ der rechten Abzweigung und der geradeaus blinken. Der Sinn des Blinkens an dieser Stelle: Die Verkehrsteilnehmer, die von „oben“ nach rechts auf die Vorfahrtstraße abbiegen wollen, wissen, daß sie freie Fahrt haben.

Kreisverkehr

So ist’s richtig

Das Blinken beim Einfahren in den Kreisel ist grundsätzlich Unsinn und unzulässig. Beim Herausfahren hingegen muß geblinkt werden, und das mit gutem Grund; nämlich der, daß der Verkehrsteilnehmer, der den Kreisverkehr an der Ausfahrt befahren möchte, an der man ihn verlassen möchte, „freie Fahrt“ signalisiert bekommt.

Beim Einfahren in den Kreisel ergibt das Blinken nur dann Sinn, wenn man denselben an der nächsten Ausfahrt wieder verlassen will.