Wikiup:Suchhilfe/Archiv/2018/01/03

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handel mit verkäufen an kranke hilfsbedürftige menschen

welcher Paragraph lt. HGB trifft zu.. wenn ein Verkäufer einem kranken hilfsbedürftigen Menschen waren verkauft.. obwohl er weiss.. dass der betreffende kunde krank ist... --46.79.61.8 13:42, 3. Jan. 2018 (CET)

Wucher#Rechtslage --217.91.200.78 14:44, 3. Jan. 2018 (CET)
Das HGB gilt nur zwischen Kaufleuten. Beim Verkauf an einen Verbraucher gelten die AGB des Händlers und die einschlägigen Regeln des BGB. --Rôtkæppchen₆₈ 14:48, 3. Jan. 2018 (CET)
Auch Kranke brauchen Waren. --77.186.147.116 22:37, 3. Jan. 2018 (CET)
Glaskugel: Solange der Kranke geschäftsfähig ist, könnte das Lesen von Haustürgeschäft nützlich sein. Gruss --Nightflyer (Diskussion) 23:32, 3. Jan. 2018 (CET)
Ich möchte doch noch einmal § 105a BGB erwähnen, von wegen hilfsbedürftig. Vielleicht ist der gesucht. Ganz kaputt ist meine Glaskugel dann doch nicht. --77.186.147.116 23:36, 3. Jan. 2018 (CET)
Ich hab mal einer demenzkranken Frau von einem Internetvertrag befreit, der Telekom sei Dank! Das lief über Haustürgeschäft (haben die mir gesagt)... Gruss --Nightflyer (Diskussion) 23:43, 3. Jan. 2018 (CET)
Vielleicht war es ja wirklich eins, oder eins, das über den Paragraphen läuft. Sonst war es wahrscheinlich Kulanz, das so zu nennen. --77.186.147.116 00:15, 4. Jan. 2018 (CET)