Vorlage:Infobox Österreichische Behörde/Doku
Diese Vorlage erzeugt eine Infobox für österreichische Behörden.
Kopiervorlage
{{Infobox Österreichische Behörde | behörden_bezeichnung = | keine_behörde = | behörden_logo = | staatliche_ebene = | stellung = | rechtsform = | aufsicht = | gründungsdatum = | hauptsitz = | behördenleiter = | anz_mitarbeiter = | homepage = | aufgelöst = }}
Parameter
Behörden-Bezeichnung (optional)
Hier ist der Name der Behörde einzutragen. Beispielsweise: „Bundespolizei“ (BPol). Wird dieser Parameter weggelassen, wird der Name der Seite benutzt.
Behörden-Logo
Hier kann ein Wappen oder das von der Behörde erstellte Logo (z. B. Polizeistern bei der BPol) eingefügt werden.
Das Logo/Wappen sollte so formatiert [[Datei:«FILENAME».svg|160x100px|center|Logo]] eingefügt werden (160px Breite, 100px Höhe als Richtwert, Breite maximal etwa 270px; SVG bevorzugt)
- Hinweis: Die Logos sollten durchwegs in commons:Category:Logos of Austria, oder bei Lizenzbedenken lokal in Kategorie:Datei:Logo (Österreich) eingetragen sein, bitte jeweilige dortige Hinweise und Lizenzbausteine beachten
Staatliche Ebene
Hier ist „Bund“ ([[Bundesebene (Österreich)|Bund]]
), „Land“ ([[Landesebene (Österreich)|Land]]
) oder „Kommunal“ ([[Gemeinde (Österreich)|Kommunal]]
) einzutragen. „Bund“ bei Bundespolizei
Stellung
z. B. Oberste Behörde des Bundes, Oberste Behörde des Landes usw. aber auch „Landesbetrieb“ oder „Bundesbetrieb“
- Für behördennahe Organisationen, die keine Behörde i.e.S. sind, kann keine_behörde
=ja
gesetzt werden (das verändert nur die Beschriftung der Infobox). Kann verwendet werden, wenn keine andere passende Infobox für die Organisation gefunden wird (Kategorie:Vorlage:Infobox Organisation, Kategorie:Vorlage:Infobox Wirtschaft und Recht, uä.), oder der Status unklar ist (Bsp.: Österreichische Raumordnungskonferenz)
Rechtsform
z.B. Körperschaft öffentlichen Rechts, GmbH (auf Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Österreich) zielen), Anstalt des öffentlichen Rechts, Nachgeordnete Dienststelle, …
Aufsichtsbehörde
Behörde, die die Aufsicht über die betreffende Behörde führt, aber nur wenn Aufsichtsbehörde vorhanden. Als Beispiel bei BPol das Bundesministerium für Inneres
Gegründet
Hier ist das Inkrafttreten des Gründungsgesetz einzutragen. Bei Obersten Behörden des Bundes regelmäßig das Inkrafttreten des Bundes-Verfassungsgesetzes, wenn nicht danach gegründet. Der Name, unter dem die Behörde gegründet wurde, ist ausdrücklich erwünscht.
Hauptstelle der Behörde in
Ortsname der Stadt, mit Bundesland, in der die Behörde ihren Hauptsitz hat. Name der Stadt als interner Link, das Bundesland ohne internen Link. Bei BPol „Bregenz, Vorarlberg“.
Behördenleiter
Der aktuelle Amtsträger. Bei historischen Behörden keine Namensnennung, sondern etwa nur Verweis auf einen einschlägigen Artikel (etwa Liste der …), oder Abschnitt im Artikel, in dem die Liste steht, mit dem Wortlaut des Amtstitels.
Aufgelöst
Nur für historische Organisationen, für die ein Artikel besteht, ohne bei der Nachfolgeroganisation genannt zu sein (das betrifft hauptsächlich Ministerien, bei reinen Umbenennungen oder marginaleren Änderungen der Aufgaben reicht ein redirect und Erwähnung im Artikel, ohne eigene Infobox).
Hier ist das Inkrafttreten des Gründungsgesetz der Nachfolgeorganisation(en) einzutragen. Der Name der Organisationen, unter dem die Behördenagenden weitergeführt werden, ist ausdrücklich erwünscht.
Wird der Parameter angegeben, wird in der Kopfzeile automatisch „ehemalig“ ergänzt.
Homepage
Website der Behörde. Diese wird immer auch unter den Weblinks angegeben, dort aber kaschiert mit den Namen der Behörte, hier wird aber die URL selbst eingetragen, ohne führendes http://
- dient auch der Kontrolle, ob eine URL korrekt auf die offizielle Adresse verweist (Phishing), daher in der Infobox. Entfällt bei historischen Behörden, bei kürzlich aufgelösten Behörden kann sie auch verlinkt bleiben, da diese Webadressen durchwegs auf eine Nachfolgebehörde umgeleitet werden, bricht der Link, wird die Adresse im Plaintext angeführt, als historische Dokumentation, für Recherchezwecke in Internetarchiven und ähnlichem.
Keine Behörde (Optional)
Wenn der Artikel keine Behörde in eigentlichen Sinn beschreibt, werden mit diesem Parameter alle Behördlichen Bezeichnungen verallgemeinert. Zusätzlich wird der angegebene Wert als Überschrift verwendet (etwa keine_behörde= GmbH
für ausgelagerte Instumente der öffentichen Verwaltung), mit keine_behörde= ja
unterbeibt auch das. Hier können auch branche
und umsatz
angegeben werden, wie bei Vorlage:Infobox Unternehmen.
Ist die Institution historisch, muss ein Zusatz wie „ehemalig“ angegeben sein, die automatische Ergänzung durch Aufgelöst
tritt hier nicht ein.
- Wartung: Artikel mit diesem Parameter → Kategorie:Vorlage:Infobox Organisation mit vielleicht passenden Boxen;
kann in Kategorie:Behörde (Österreich) und/oder Kategorie:Öffentliches Unternehmen (Österreich) einsortiert werden, je nach Fall
Siehe auch
- Vorlage:Infobox Oberstes Organ (Österreich), für die obersten bundes- und landesstaatlichen Organe Österreichs (keine Behörden i.e.S)