Hans Heinrich von Heringen

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Hans Heinrich von Heringen (* 3. Januar 1697; † 21. Juni 1773 in Dresden) war ein deutscher Jurist, kurfürstlich-sächsischer Kammerherr, Akziserat und zuletzt Geheimer Rat und Generalakzisedirektor sowie Rittergutsbesitzer.

Leben

Er stammte aus dem thüringischen Adelsgeschlecht von Heringen und war der einzige Sohn des sachsen-weißenfelsischen[1] Oberhofmeisters Hans Ludwig von Heringen (1664–1743), dem Besitzer des Klostergutes in Ottenhausen (1664–1743) und dessen Ehefrau Rahel Sophia geborene von Starschedel († 1750).

1717 promovierte Hans Heinrich von Heringen an der Universität zum Juristen. Nachdem er einige Zeit im Dienst des Herzogs von Sachsen-Eisenach als Hof- und Justizrat gestanden hatte, wechselte er im Jahre 1734 an den Dresdner Hof, wo er zunächst Akziserat und 1739 Obersteuereinnehmer und Kammerherr wurde. 1748 erhielt er den Titel eines Geheimen Rates und 1765 wurde er in der Nachfolge des verstorbenen Heinrich von Brühl Generalakzisedirektor des Kurfürstentums Sachsen. Als solcher wirkte er bis zu seinem Tod. Er starb im 77. Lebensjahr am 21. Juni 1773 vor dem Seetor in Dresden im Sahrischen Haus und wurde am 25. Juni 1773 auf dem Kirchhof zu St. Johannis beerdigt.[2] Er besaß u. a. das Klostergut Ottenhausen.

Hans Heinrich von Heringen war seit 1726 verheiratet mit Eva Juliana Magdalena geborene von Weisenberg († 1773). Er hinterließ keine Söhne, aber folgender Kinder und Enkel:

Diese drei Kinder und Enkel erhielten gemeinsam die Güter von Hans Heinrich von Heringen und verwalteten diese bis 1787 gemeinschaftlich.

Weblinks

  • Lutz Bannert: Heringen (Heeringen) (zu Ottenhausen), Hans (Hannß, Hanns) Heinrich von. In: Sächsische Biografie, herausgegeben vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde e.V., Online-Ausgabe [1] (abgerufen am 7. März 2017)

Einzelnachweise

  1. In der Sächsischen Biographie wird er irrtümlich als kurfürstlich-sächsischer Oberhofmeister bezeichnet. Er stand jedoch im Dienst des Herzogs von Sachsen-Weißenfels.
  2. Bescheinigung des Kantors und Kirchners Kröber am 10. August 1774