Diskussion:Keilschriftrecht
Füge neue Diskussionsthemen unten an:
Klicke auf , um ein neues Diskussionsthema zu beginnen, und unterschreibe deinen Beitrag bitte mit oder--~~~~
.Archiv |
Wie wird ein Archiv angelegt? |
Gescheiterter Abwahlversuch vom 20. Januar bis zum 9. Februar 2016
Ich finde antike Rechtsgeschichte eigentlich sehr interessant, auch die des östlichen Mittelmeerraumes. Aber an diesem Artikel kann ich wirklich nichts lesenswertes finden, nachdem ich ihn zunächst begeistert zu lesen begonnen habe. Ganz im Gegenteil:
- Allein schon ein Blick in die Einzelnachweise zeigt, dass überwiegend veraltete Literatur verwendet wurde. Dabei ist der aktuelle Forschungsstand zu dem Thema in einem großen Sammelband 2003 systematisch und strukturiert dargestellt worden, der sogar unten in den Literaturhinweisen erscheint (Raymond Westbrook (Hrsg.), A History of Ancient Near Eastern Law, Leiden 2003.). Trotzdem beruht der Artikel offenbar vor allem auf einem Lehrbuch von Herrn Haase aus 1965 und einem Beitrag von Herrn Korošek aus 1964. Diese beiden Beiträge werden zumindest am häufigsten zitiert. An aktuellerer Literatur wird im Wesentlichen nur eine kürzere Gesamtdarstellung von Herrn Neumann in einem kleinen Sammelband aus 2003 verwendet. Wieso hat man sich da nicht generell aktuellerer Literatur bedient?! Genauso wird die "Zeitschrift für altorientalische und biblische Rechtsgeschichte" als Fachmedium genannt, erscheint aber in keinem einzigen Einzelnachweis. Da sind doch sicher einige wichtige Beiträge drin erschienen?!
- Dieser Eindruck setzt sich im Abschnitt zur Forschungsgeschichte fort. Bis in die 60er/70er Jahre ist sie mitunter sehr detailliert beschrieben, mit einzelnen Textfunden und Autoren. Die danach folgende Forschungstätigkeit wird mit drei Sätzen schnell abgehandelt.
- Die inhaltliche Struktur des Artikels scheint mir auch nicht sonderlich geschickt gewählt zu sein. Erst wird erwähnt, welche Quellengattungen es gibt und welche Texte zu diesen Gattungen gehören. Dann wird im nächsten Abschnitt von vorn angesetzt und das Auftreten dieser Gattungen und Texte in chronologischer Reihung behandelt, wobei insbes. auch auf Inhalte eingegangen wird. Dann folgt wieder ein Neuanfang mit einem Abschnitt, in dem diese Inhalte nach Themen sortiert erläutert werden. Wieso trennt man das so auf? Vor allem der Sinn des letzten Abschnitts erschließt sich mir nicht. Schon DAS "römische Recht" als einheitliche Materie gibt es nicht, weil es einem zu starken Wandel unterworfen war. Beim "Keilschriftrecht" haben wir es nicht nur mit einer Kultur und mit einem min. 3 Mal so langen Zeitraum zu tun. Mir scheint es geradezu irreführend, hier dann von übergreifenden "Rechtsprinzipien" oder gar einem mehr oder weniger einheitlichen "Personenrecht" oder "Familienrecht" oder "Strafrecht" zu sprechen.
- Dabei werden juristische Termini hier auch noch ziemlich unreflektiert übernommen. Ich will doch sehr bezweifeln, dass man im Alten Orient wirklich von einer "Verfügung von Todes wegen" oder von "paritätischen Staatsverträgen" oder gar von "Verfassungsrecht" sprechen kann. Das gilt umso mehr für Konzepte des romanischen Rechtskreises, die hier schlicht auf den Alten Orient übertragen werden, wie etwa die "Vindikationsklage" oder die "Eviktionshaftung". Mir ist bewusst, dass man das in der älteren Fachliteratur so vorfindet. Aktuelle Forschungsmeinung ist das jedoch nicht!
- Diese Terminologie macht den Artikel zugleich schwer verständlich. Davon, was die "dispositive Wirkung" von Tontafeln sein soll, habe ich allenfalls eine vage Vorstellung. Auch Abschnitte wie "Die Diskussionen drehten sich dabei vor allem um die terḫâtum-Leistung und die Frage, ob es sich dabei um einen Brautpreis im Sinne des römischen arrha sponsalicia gehandelt habe, eine Leistung zur Bestätigung eines zustande gekommenen Kaufes." sind für Laien sicher nicht verständlich.
- Schließlich habe ich es nicht geschafft, am Artikel dran zu bleiben. In der Summe habe ich wohl weit über 2 Stunden benötigt, um ihn einmal komplett zu lesen. Anderen Lesern wird es sicher nicht anders gehen. Was bringt also eine derart detaillierte Darstellung? Kann man den Artikel nicht auf die wesentlichen Aspekte beschränken und diese ganzen Details in Spezialartikel für diejenigen auslagern, die es wirklich genau wissen wollen?
Nach alledem hat dieser Artikel meiner Auffassung nach verdient. -- keine AuszeichnungDomitius Ulpianus (Diskussion) 12:52, 20. Jan. 2016 (CET)
- Der Hauptautor scheint seit mehreren Jahren gesperrt zu sein. Trotzdem sollte die Kritik erst auf der Artikeldisk oder in der Redaktion angesprochen werden, wie es die Regeln zur Abwahl/Wiederwahl vorsehen. Wenn der Artikel seine Auszeichnung zwei Wochen länger behält, ist der Schaden minimal. Wenn dagegen jemand frustiert seine Arbeit bei WP einstellt, weil er nicht über Abwahlen informiert wird, hat man aktiv zum Autorenschwund beigetragen. Inhaltlich scheinen die Einwände begründet, auch wenn ich als Laie nicht beurteilen kann, ob die Arbeiten aus den 60ern noch dem Stand der Forschung entsprechen oder nicht. --RobNbaby (Diskussion) 11:44, 21. Jan. 2016 (CET)
- Das könnte schwierig werden, denn der Hauptautor ist wegen Sockenpuppenmissbrauchs infinit gesperrt. Vielleicht nimmt sich jemand anderes des Artikels an, eine Anfrage in den entsprechenden Portalen vor Beginn der Wiederwahl hätte jedenfalls nicht schaden können. --Lumpeseggl (Diskussion) 12:30, 21. Jan. 2016 (CET)
- Ich hab doch hier drauf hingewiesen?! --Domitius Ulpianus (Diskussion) 19:13, 21. Jan. 2016 (CET)
- Es darf doch sehr bezweifelt werden, dass ein Jurist den Artikel wesentlich verbessern kann. Sinnvoller wäre doch Portal:Alter Orient oder Wikipedia:Redaktion Altertum gewesen. --Lumpeseggl (Diskussion) 19:50, 21. Jan. 2016 (CET)
- Erfahrungsgemäß sind gerade Juristen an Rechtsgeschichte interessiert, die von Historikern oder gar Altphilologen eher desinteressiert betracht wird. Aber ich hole die Informationen nach. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 19:56, 21. Jan. 2016 (CET)
- Klar, beim Portal Recht bist Du schon an der richtigen Adresse. Bloß daß es dort keine Autoren gibt, die die erforderliche Sachkunde hätten.
Vorausgesetzt, Dein Monitum ist korrekt, wäre die Aberkennung der Auszeichnung gerechtfertigt.--Aschmidt (Diskussion) 21:12, 21. Jan. 2016 (CET)
- Klar, beim Portal Recht bist Du schon an der richtigen Adresse. Bloß daß es dort keine Autoren gibt, die die erforderliche Sachkunde hätten.
- Erfahrungsgemäß sind gerade Juristen an Rechtsgeschichte interessiert, die von Historikern oder gar Altphilologen eher desinteressiert betracht wird. Aber ich hole die Informationen nach. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 19:56, 21. Jan. 2016 (CET)
Status quo Der Masstab wird hier zu hoch gesetzt, der Artikel ist "nur" lesenswert und nicht exzellent. Zudem wäre es ohnehin besser die Energie in eine Verbesserung anstatt Abwahl zu investieren. Ja, es wurden wohl nicht die aktuellsten Bücher verwendet. Ist deswegen inhaltlich etwas falsch bzw. fehlt eine neue Erkenntnis? Die Struktur wurde wohl so gewählt weil Historiker erst gerne über die Quellen schreiben. Ansonsten gebe ich dir Recht, man kann hier ein Dilema von so einigen exzellenten/lesenswerten Artikeln ablesen, dass diese zu kompliziert bzw. zu akademisch sind.--Avron (Diskussion) 20:09, 22. Jan. 2016 (CET)
- Weiterhin -- LesenswertWissensDürster (Diskussion) 11:50, 28. Jan. 2016 (CET)
- Weiterhin -- LesenswertFalkmart (Diskussion) 19:07, 9. Feb. 2016 (CET)
- Dem schließe ich mich an.-- LesenswertSinuhe20 (Diskussion) 20:23, 9. Feb. 2016 (CET)
Mit vier Stimmen für den Beibehalten der Auszeichnung als lesenswerter Artikel und einer dagegen weiterhin lesenswert. F. d. R. Altſprachenfreund, 20:32, 9. Feb. 2016 (CET)
Überarbeitung
Habe den Artikel aus Anlass der Abwahldiskussion überarbeitet hinsichtlich des Stils: u.a. überlanger umständlicher Satzbau, Wortvarianz, altertümelde Begriffe. Außerdem habe ich die Verlinkungen überprüft, Rotlinks und Triviallinks entfernt. Habe versucht, den Text verständlicher zu machen, daher auch Mehrfachlinks wegen des großen Umfangs gesetzt. Dieser Artikel ist außerordentlich gut belegt. Allerdings trifft der Einwand zu, dass neuere Forschungsergebnisse nicht vorgestellt werden. Behauptungen, es gäbe zu bestimmten Sachverhalten keine Literatur bzw. es herrsche Unklarheit, sollten von Fachleuten überprüft werden. Obwohl der Artikel sehr lang ist, bedaure ich es, dass die Rezeptionsgeschichte nur einen sehr spärlichen Umfang hat. Weitere Anregungen, Fragen und Anmerkungen habe ich während der Arbeit in die jeweilige Quellenlegende geschrieben. Es gibt einige Ungereimtheiten, die nur von Spezialisten aufgelöst werden können. Auch aus meiner Sicht ist der Artikel lesenswert. Freundliche Grüße --Anima (Diskussion) 17:14, 11. Feb. 2016 (CET)