Diskussion:Abstellgenehmigung

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Zählen die Vorgaben des Absenders denn gar nichts?

Sachverhalt: Ein Absender wünscht die persönliche Zustellung/Übergabe oder macht spezielle Vorgaben. Inwieweit ist der Garagenvertrag dann denn überhaupt wirksam? Darf sich der Zustelldienst die Wünsche des Empfängers höher bewerten als die des Absenders? Man stelle sich vor, der Absender beauftragt die Leistung "Einschreiben mit Rückschein" und bezahlt diese auch. Der Zustelldienst übermittelt die Sendung aber als "normalen" Brief, vielleicht sogar auf Wunsch des Absenders. Ich als Absender wäre stinksauer, wenn ich eine Leistung bezahlen muss, und dieser Auftrag dann nicht explizit so durchgeführt wird.

Kann hier jemand recherchieren, unter welchen Voraussetzungen der "Garagenvertrag" höher steht als der Absenderwunsch? Danke. --212.8.208.194 14:27, 2. Mai 2012 (CEST)