Diskussion:Verschärfte Vernehmung
Beleg falsch (erledigt)
Der zitierte Erlass Müllers ist referenziert auf IMG Band XX S. 151f.
Dort ist die Zeugenvernehmung des Dr. Best protokolliert. Er wird gefragt: Wie kam es zu den sogenannten verschärften Vernehmungen? Best behauptet, Heydrich habe diesen Erlass im Jahre 1937 herausgegeben. Weiter wird gefragt: Welche Begründung gab Heydrich zu diesem Erlaß? Auch bei dieser Antwort zitiert Best den Erlass nicht. Das Protokoll vom 31. Juli 1946 endet auf Seite 157, ohne dass der Erlass hier zitiert wird.
Die Befragung des Best wurde am Folgetag fortgeführt (S. 158-175). Bei (flüchtigem) Überblick finde ich dort keine weiteren Angaben dazu. Bitte Nachbessern! --H.Parai (Diskussion) 14:20, 28. Sep. 2016 (CEST)
- THX. Man sollte eben nix unüberprüft übernehmen. Habe die Angabe von Harris [1] übernommen. Habe jetzt die korrekten Ursprungsstelle rekonstruiertZsasz (Diskussion) 18:45, 28. Sep. 2016 (CEST)
- Du hast Dich schlicht versehen: Deinem Link folgend ist für das Zitat der Beleg Nr. 3 aufgeführt als IMT Band 4, Seite 307 aufgeführt - und dort ist der Text auch zu finden. Korrektes ref: IMT: Der Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher..., fotomech. Nachdruck München 1989, Bd. IV, S. 307, ISBN 3-7735-2502-8
- Allerdings handelt es sich hierbei um einen Auszug aus der englischen (Rück-)übersetzung des Dokuments 1531-PS bzw. US-248. Ich werde nachschlagen, ob das in den IMT-Dokumentenbänden im Original abgedruckt ist und melde mich hier ggf. noch einmal. MfG--H.Parai (Diskussion) 19:52, 28. Sep. 2016 (CEST)
- es gibt einen vollständigeren Abdruck des Dokumentes von 1942 in Tuchels Gestapobuch den ich nachher mal in die Fußnote packen werde. Und in irgendeiner Quellenedition (nicht Michaelis Standardwerk Ursachen und Folgen sondern eine neuere Arbeit) habe ich es auch noch gesehen.Zsasz (Diskussion) 20:38, 28. Sep. 2016 (CEST)
- Ich habe nun direkt aus dem Dokument PS-1531 zitiert (marginale Abweichungen wie z. B. "Arbeitsverweigerer" gegenüber "Arbeiterverweigerer" in jetziger Version, insbes. Rechtschreibung) und referenziert Band 27, S. 327. MfG --H.Parai (Diskussion) 22:44, 28. Sep. 2016 (CEST)
- es gibt einen vollständigeren Abdruck des Dokumentes von 1942 in Tuchels Gestapobuch den ich nachher mal in die Fußnote packen werde. Und in irgendeiner Quellenedition (nicht Michaelis Standardwerk Ursachen und Folgen sondern eine neuere Arbeit) habe ich es auch noch gesehen.Zsasz (Diskussion) 20:38, 28. Sep. 2016 (CEST)
Beleg erwünscht
In der jetzigen Version wird dargestellt, es sei zur "Anwendung von körperlicher und psychischer Gewalt (z. B. Scheinerschießungen) im Rahmen von Vernehmungen bereits seit 1933 von der Geheimen Staatspolizei und anderen Polizeiorganen..." gekommen. Kein solcher Fall wird bei Gruchmann, Justiz im Dritten Reich, geschildert. Vielmehr werden dort zahlreiche Misshandlungen (teils mit Todesfolge) von Inhaftierten in illegalen oder offiziellen Konzentrationslagern behandelt, die aus Rache, als "Erziehungsmaßnahme" oder wegen angeblicher Widerstands- oder Notwehrhandlungen erfolgten. Eine "Erzwingung von Aussagen im Rahmen von Vernehmungen" wird dabei nicht erwähnt. --H.Parai (Diskussion) 13:30, 7. Okt. 2016 (CEST)
Diverses
Der Unterschied zwischen Verschärfter Vernehmung als sprachlicher Umschreibung von Folter, als Verbrechen ohne Rechtsgrundlage und als (Unrechts-)Erlass zur "Regelung" von Misshandlungen sollte meiner Meinung nach in Überschrift und Gliederung klarer herausgearbeitet werden.
Die sprachlich Nachwirkung bis zu den Verbrechen der Bush-Administration nur mit einem Zeitungsartikel belegt erscheint mir etwas fragwürdig. Folter als Verhörmethode war als peinliche Befragung schon weit früher angewendet worden. Außerdem würde sich die Frage stellen, ob es in anderen Sprachen ähnliche Linien zur NS-Zeit gibt und woher die Nazis den Begriff möglicherweise entlehnt haben.--5glogger (Diskussion) 13:35, 13. Nov. 2016 (CET)
Verschärfte Vernehmung als Argument, um die Gestapo als verbrecherische Organisation zu verurteilen
Ich habe vor längerer Zeit gelesen, dass der französische Ankläger am IMT die Tatsache der Folter mit der sog. Verschärften Vernehmung durch die Gestapo als Argument gebrauchte, um diese als verbrecherische Organisation anzuklagen. Ich habe im Internet die Stelle in den Akten gesucht, aber nicht wiedergefunden. Kann hier jemand helfen ?
--Ft (Diskussion) 16:23, 14. Mär. 2018 (CET)