Strafbefehl

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 20. März 2018 um 09:20 Uhr durch imported>Bosta(305591) (gestrafft).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Strafbefehl respektive Strafbefehlsverfahren oder Mandatsverfahren steht für:

im nationalen Recht:


Siehe auch:

__DISAMBIG__