Diskussion:Zwangseinweisung
Der Beitrag bedarf dringend der Überarbeitung im Sinne seiner radikalen Versachlichung.
Ich zitiere:
"Sie (die Patienten) glauben oft an eine Verschwörung oder mutwillige Maßnahme seitens der eigenen Familie, so diese die Zwangseinweisung betrieben hat oder ihr zustimmte."
Suggestiv: "Sie glauben" impliziert,die genannten Patienten befänden sich mit ihrer Vermutung,sie würden willkürlich ihrer Freiheit beraubt,immer im Irrtum. Jedoch gibt es tausende von Beispielen,in denen Menschen rechtswidrig in deutsche Psychiatrien eingewiesen wurden. Eine Einweisung ist laut Gesetz nur dann statthaft,wenn der Betroffene durch seine Erkrankung sich und/oder andere in lebensbedrohlicher(!) Weise gefährdet.
"Diese Haltung und der oft erbitterte Widerstand des Patienten löst in der Familie des Betroffenen wiederum oft Schuldgefühle aus."
Suggestiv. Es wird der Eindruck erweckt,die Schuldgefühle seien per se falsch und unberechtigt. Die Haltung des Patienten,"erbitterten Widerstand" zu leisten,wird demoralisiert. Jedoch ist es in manchen deutschen Familien Usus,bei "unbequemen" Angehörigen Gehorsam zu erzwingen,indem man ihnen mit der Veranlassung von Klinikeinweisungen droht. Auch hierfür gibt es zahlreiche Belege
"Das Umfeld des Betroffenen muss sich darüber im Klaren sein, dass in vielen Fällen keine andere Lösung in Frage kommt."
Eine pauschal-tendenziöse Aussage,für die es keinerlei Belege gibt.
Es steht zu vermuten,daß der Autor/die Autorin des Artikels entweder zur Ärzte- oder zur Pharma-Lobby gehört. Eine Versachlichung des Artikels ist m. E. unbedingt erforderlich. (Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von RomanticWarrior (Diskussion • Beiträge) Rotten Bastard 20:35, 2. Dez. 2006 (CET))
- Ich als der Zwangseinweisung und allgemein psychiatrischen Einrichtungen nicht sonderlich wohlgesonnenes Individuum stimme Dir vollkommen zu. Ein Kritikabschnitt sollte eingebracht werden. Rotten Bastard 05:39, 16. Sep 2006 (CEST)
- Hallo; habe einige kleinere Korrekturen vorgenommen. Aber der Artikel bleibt insgesamt unglücklich. Er überschneidet sich im Übrigen weitgehend mit dem Artikel Unterbringung, m.E. könnte eine Weiterleitung zu dem genannten Artikel ausreichend sein.
HDeinert2002 13:40, 17. Sep 2006 (CEST)
Patientenverfügung kann jetzt möglicherweise Zwangsunterbringung ausschließen
Hallo, bin heute auf die Website http://www.patverfue.de/ von verschiedenen Verbänden, die sich gegen die Zwangspsychiatrie einsetzen, gestoßen. Ihr zufolge ist es seit der neuen gesetzlichen Regelung von Patientenverfügungen möglich, einer Zwangseinweisung und Zwangsuntersuchungen rechtlich bindend und allumfassend im Voraus zu widersprechen, sie stellen eine Musterverfügung zur ... Verfügung :D. Könnte mal bitte jemand nach Berichten von Dritten und weiteren Quellen dazu suchen und die Thematik dann einarbeiten? Ich poste das mal in beiden Diskussionsseiten, da die beiden Artikel sich ja überschneiden.–Gruß 91.14.200.190 00:54, 8. Aug. 2009 (CEST)