Diskussion:Jurisdiktionsprimat

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Dieser Artikel müsste unbedingt mit dem Artikel Primat zusammengeführt werden. --Peter Hammer 23:31, 30. Mai 2006 (CEST)

Der Formulierung, wonach der Papst »Ehen scheiden« könne ist falsch und irreführend. Eine gültig geschlossene Ehe kann selbst der Papst nicht aufheben. Dagegen hat er durchaus das Recht, die Nichtigkeit einer ungültig geschlossenen Ehe festzustellen. Der umgangssprachliche Begriff »Annullierung« erweckt gleichfalls einen falschen Eindruck.