Würgenippel
Der so genannte Würgenippel dient dazu, in der Elektroinstallation Einführungen von Kabeln und Leitungen in elektrische Betriebsmittel gegen äußere Einflüsse, wie Fremdkörper und Flüssigkeiten, abzudichten.
Solche Nippel sind zunächst geschlossene Körper aus Elastomer oder elastischem Thermoplast, die in runde Öffnungen des Betriebsmittels (Schaltschrank, Abzweigdose usw.) eingesetzt sind. Ein Kabel wird eingeführt, indem man die geschlossene Membran durchstößt. Das Kabel wird dann allseitig vom elastischen Rand umschlossen.
Würgenippel dienen nicht der Zugentlastung und sind daher nur für Festinstallationen geeignet.
Eine entsprechende Norm für die Größen findet man im Bereich der ehemaligen Norm für Stahlpanzerrohr-Gewinde und in der metrischen Norm. Die bauliche Ausführung der Würgenippel muss der Schutzart des elektrischen Betriebsmittels genügen. Der Würgenippel wurde 1956 von dem Unternehmen Günther Spelsberg GmbH + Co. KG in Schalksmühle/Westfalen erfunden und zum Patent angemeldet. Heute produzieren neben Spelsberg eine Vielzahl von Herstellern dieses Zubehör in den unterschiedlichsten Ausführungen.
Die folgenden Bilder zeigen noch nicht benutzte Doppelmembranstutzen.
Siehe auch
Literatur
- Hans-Günter Boy, Uwe Dunkhase: Elektro-Installationstechnik Die Meisterprüfung. 12. Auflage, Vogel Buchverlag, Oldenburg und Würzburg, 2007, ISBN 978-3-8343-3079-6