Diskussion:Friedensvertrag

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Friedensvertrag

Eine Quelle?

Sonst findet noch jemand in wissenschaftlichen Büchern, dass Deutschland keinen Friedensvertrag mit den USA hat und immer noch im Kriegszustand steht. (nicht signierter Beitrag von 77.177.41.129 (Diskussion) 21:34, 10. Jan. 2011 (CET))

Zwar ist dieser Artikel in der Tat noch mit Sekundärliteratur anzureichern. Aber der abwegigen Auffassung, dass Deutschland, nur weil es keinen ausdrücklichen Friedensvertrag mit den ehemaligen Kriegsgegnern gibt – jedoch dabei in unlöslichem Zusammenhang beachtet werden muss, dass der 2+4-Vertrag alle wesentlichen, bis 1990 noch ausgestandenen Regelungen zur abschließenden Friedensregelung traf –, sich noch vermeintlich im Kriegszustand befände, dem widerspricht bereits der Einzelnachweis im Text zu Doehring, Völkerrecht, § 11 IV, Rn 651 f.; nämlich dass ein Kriegszustand völkerrechtlich auch ganz ohne Friedensvertrag aufgehoben werden kann, so wie dieser auch im Falle Deutschlands in den 1950er Jahren längstens beendet worden ist.
Und außerdem geht’s in diesem Artikel auch gar nicht um Deutschland. --Benatrevqre …?! 13:57, 23. Jan. 2011 (CET)

Der Kriegszustand kann zwar logischerweise auch ohne Friedenvertrag z. B. durch Kapitulation eines Teilnehmers aufgehoben werden, damit sind jedoch lange noch keine Regelungen für den Frieden getroffen. Und auch da es in dem Artikel gar NICHT um Deutschland geht, sei trotzdem festzustellen, daß ja mit der BR-Deutschland keiner Krieg geführt hat und Frau Merkel vermutlich für das Deutsche Reich keinen Frieensvertrag abschließen kann.? --83.45.199.162 18:45, 18. Okt. 2011 (CEST)

Das Deutsche Reich als solches ist längst passé, von diesem träumen nur noch die sog. Reichsdeppen. Zur friedensvertraglichen Regelung (≠ Friedensvertrag) siehe den 2+4-Vertrag. Damit ist hier alles gesagt/geschrieben. --Benatrevqre …?! 02:05, 24. Okt. 2011 (CEST)
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