Diskussion:Lit. (juristische Abkürzung)

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Die Zitierweise, die den Absatz mit römischer Ziffer bezeichnet, habe ich entfernt, dafür sollte man nicht Werbung machen, da sie nicht allgemein verständlich ist. Zur Zitierweise allgemein gibt es Wikipedia:Belege/Recht. Während bis vor einigen Jahren in deutschen Bundesgesetzen die Abkürzungen Art., Abs., Nr. (wohl auch Buchst. für Buchstabe) weit verbreitet waren (und bei Landesgesetzen noch heute sind), ist der Bundesgesetzgeber inzwischen dazu übergegangen, alles außer dem §-Zeichen auszuschreiben. „lit.“ wird in deutschen Bundesgesetzen wohl nicht verwendet. --DiRit 17:10, 4. Jan. 2011 (CET)

lit.

Das Lemma sollte klein geschrieben werden. Denn "lit." kürzt das lat. Substantuv "littera" ab. Nur am Beginn eines Satzes schreibt man "lit." ausnahmsweise gross. --Helium4 (Diskussion) 05:58, 13. Mai 2014 (CEST)

Weil ich mir diesbezüglich unsicher war, habe ich die Diskussionsseite aufgesucht. Deine Ausführungen erscheinen mir plausibel, darum ändere ich das jetzt. --Seth Cohen 17:34, 20. Mai 2018 (CEST)