Diskussion:De docta ignorantia

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schrecklich

Der Artikel ist ja schrecklich: Unübersetzte Latein-Passagen (Vermutlich aus dem Eisler), Wiederholungen, Fehler, redundante Informationen. Wenn ich Zeit habe überarbeite ich das hier mal.

Habe Wiederholungen rausgenommen. Latein geht so gar nicht. Eisler? URV?--Pacogo7 10:12, 13. Dez. 2008 (CET)

Das ist kein Paradoxon!

Wir lesen: "Paradoxerweise meint Nikolaus, dass ein über sein Nichtwissen belehrter Mensch „das Unbegreifliche unbegreifenderweise umfassen“ kann."<br />

Das ist nicht so paradox wie der Autor meint:

Was der Bischof aber meinte, ist immer in Kenntnis der (aristotelischen) Unterscheidung von

  • Inhalt und
  • Umfang

von Begriffen zu verstehen. Man kann den Inhalt des Begriffs

  • Kirchenrecht

zu verstehen versuchen, indem in die Lehre an der Universität geht.

Man kann den Umfang des Begriffs

  • Kirchenrecht

versuchen einzuschätzen, indem man

  1. alle Paragrafen und deren Kommentare durchliest oder
  2. die Zahl der Schriften bestimmt, die dazu existieren.

Wenn ich nun erkläre "zum aktuellen in DE geltenden Kirchenrecht existieren in der ZBib der Uni Köln 24 Bände" kann ich einschätzen, wie lange ich brauchen würde, um diese zu studieren und ziemlich genau verstehen, welchen Umfang das Kirchenrecht annimmt und, was ich nicht weiß bzw. was ich auch gar nicht wissen will. (nicht signierter Beitrag von 178.4.65.144 (Diskussion) 11:07, 24. Dez. 2013 (CET))

Ich sehe die Analogie zwischen dem Beispiel Kirchenrecht und dem Thema, von dem bei Nikolaus die Rede ist, nicht. Sicherlich hat Nikolaus mit dem "Umfassen" nicht etwas so ungeheuer Banales gemeint wie den Umstand, dass man, wenn man sich über ein Thema informieren möchte, den Umfang der einschlägigen Literatur ermittelt und dann überlegt, ob man das alles lesen will, oder welchen Teil davon man lesen will. Auch scheint mir zwischen dem von Nikolaus empfohlenen Belehrtwerden über die eigene Unwissenheit und einem Hochschulstudium des Kirchenrechts keinerlei Analogie zu bestehen. Wer den Inhalt und/oder Umfang von "Kirchenrecht" erfassen will, tut das doch wohl nicht unbegreifenderweise, sondern durchaus begreifenderweise. Sein modus operandi ist also das Gegenteil dessen, was Nikolaus ins Auge fasst. Nwabueze 20:31, 24. Dez. 2013 (CET)