Diskussion:Jochen Hartloff

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 17. Juni 2018 um 17:31 Uhr durch imported>Bwbuz(589455) (fix WP:WLW erl).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Abschnitt "Positionen" überarbeiten oder löschen

Der Abschnitt "Positionen" kann in seiner aktuellen Form nicht weiter stehen bleiben da:

- der Sachverhalt nicht korrekt wiedergegeben wird. Auch wenn verschiedene Medien es so geschrieben haben, kann nicht die Rede von Einsetzen sein, nur weil jemand etwas für möglich oder theoretisch vertretbar hält. Zudem hat Harthof das Wort "Scharia" nie benutzt.(http://www.welt.de/politik/deutschland/article13860255/Justizminister-distanziert-sich-von-Scharia-Richtern.html)

- die Überschrift im Plural steht und somit wenigstens zwei eben dieser Positionen angeführt werden müssten um dies zu rechtfertigen.

- der Absatz mehrere Grammatik/Rechtschreibfehler enthält.

- in keinster Weise nachvollziehbar ist in welchem Zusammenhang diese Aussage getättigt wurde. Es macht einen Unterschied ob z.B gefragt wurde "Unter welchen Umständen halten sie den Einsatz privater Schiedsgerichte für Angehörige einer Religionsgemeinschaft, nach dem Vorbild Kanadas, für vertretbar?" oder ob "Was planen sie die nächsten Jahre?" gefragt wurde.

- es meiner Meinung nach sowieso fraglich ist, ob ein großes Medienecho eine Relevanz dieser Aussage für die Wikipedia ergibt. Ich halte eine weniger ausführliche Erwähnung unter der Überschrift "Kritik" für angemessener. --FrischFrohFröhlich (Diskussion) 00:52, 9. Mär. 2016 (CET)

Hartloff und Scharia

Die umstrittenen Auusagen Hartloffs zu rechtsparallelen Scharia-Schiedgerichten sollten Platz finden. -- 91.61.199.249 15:55, 25. Feb. 2012 (CET)

http://de.ibtimes.com/articles/26646/20131203/deutscher-minister-will-scharia-in-deutschland.htm (nicht signierter Beitrag von 88.134.17.8 (Diskussion) 09:56, 7. Dez. 2013 (CET))

Hat sich Herr Hartloff nur für die Einführung von "Schariagerichten" eingesetzt oder nicht?

(http://www.duden.de/rechtschreibung/einsetzen#Bedeutung4b)

4.

  a  sich anstrengen; alle körperlichen und geistigen Kräfte für etwas anspannen
  b  sich um jemanden, etwas persönlich bemühen; sich für jemanden, etwas verwenden; Fürsprache einlegen

Wenn nun jemand etwas nicht ausschließt oder für denkbar hält, wie es laut B.Z. bei Herrn Hartloff der Fall war, kann man nicht " setze sich ein" schreiben!

Beispiel: Ich halte denn Einzug der Afd in Landesregierungen für vertretbar. Eine Zukunft der Afd ist denkbar, solange sie sich an die demokratische Grundordnung und das Grundgesetzt hält. =|=(ist nicht gleich) Ich setzte mich für die Afd ein!

Ausserdem: "Es gebe keinen Vorstoß aus Rheinland-Pfalz für Scharia-Gerichte und auch nicht für eine Paralleljustiz, so Hartloff. Kritisiert ahtte [sic] er vor allem die Medienberichte. Teile der Medien und der rheinland-pfälzischen Opposition hätten seine Aussagen mutwillig verzerrt, sagte er: "Ich habe mehrfach erklärt, dass eine Scharia-Rechtsprechung für mich nicht vorstellbar ist." Das Land Rheinland-Pfalz werde das Entstehen einer Parallelgerichtsbarkeit nicht dulden.(http://www.welt.de/politik/deutschland/article13860255/Justizminister-distanziert-sich-von-Scharia-Richtern.html) --FrischFrohFröhlich (Diskussion) 02:09, 17. Mär. 2016 (CET)

Hartloff hat sich für die Einführung von Scharia-Gerichten in Deutschland ausgesprochen, insofern dies „in Form von Schiedsgerichten geschieht wie im Handel oder im Sport“. --Chemischer Bruder (Diskussion) 11:07, 18. Mär. 2016 (CET)

Wenn sich jemand "für die Einführung von Scharia-Gerichten in Deutschland ausgesprochen" hat, dann hat er sich doch in dem Moment auch dafür eingesetzt. Wie soll sich ein Politiker denn sonst für etwas einsetzen, wenn nicht indem er sich "dafür ausspricht"? Mit seinen Fäusten? (nicht signierter Beitrag von 92.192.44.86 (Diskussion) 08:00, 9. Sep. 2016 (CEST))

Hartloff hat sich weder für Scharia-Gerichte ausgesprochen noch eingesetzt, im Gegenteil, er hat sich klipp und klar von "Scharia-Richtern" distanziert.
Schiedsgerichtsbarkeit ist ein bewährtes Instrument zur außergerichtlichen Einigung, dass schon lange von jedem z.B. bei Nachbarschaftsstreitigkeiten angerufen werden kann. Siehe z.B. http://www.streitschlichtung.nrw.de
Vorteil: die Parteien können sich z.B. auf Schlichtungsstellen und Schiedspersonen einigen, die neben dem deutschen Recht zum Beispiel auch über Kenntnisse beispielsweise in Bezug auf potentielle religiöse Konflikte verfügen. Denn: Die Schiedsvereinbarung als Ergebnis ist nichts anderes als ein Vertrag, der nur dann Gültigkeit hat, wenn er nicht im Widerspruch zum deutschen Recht steht. --Wibramuc 11:36, 25. Dez. 2016 (CET)