Diskussion:Kontrollbevollmächtigter

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Kontroll-bevollmächtigter gehört zur Vorsorgevollmacht, ist also KEIN Begriff des Betreuungsrechts, sondern ganz im Gegenteil die durch ein Rechtsgeschäft begründete Vertretungsmacht (siehe Vollmacht), bei der ein Vollmachtgeber einen Kontrollbevollmächtigten einsetzt, damit dieser den Bevollmächtigten kontrolliert. Es gibt auch keine Abgrenzung zwischen Kontrollbetreuer und Kontrollbevollmächtigten, sondern sofern eine gültige Vollmacht (möglicherweise mit Kontrollbevollmächtigten) vorliegt, bedarf es keines Betreuers, da kein Erfordernis. Ausnahmen (siehe Vollmacht).