Diskussion:LKW-Durchfahrtsverbot

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Name des Lemmas

Muss es nicht LKW-Durchfahrtverbot statt LKW-Durchfahrtsverbot heißen?--Inschenör 09:30, 22. Mär. 2010 (CET)

So sehe ich das auch! (Der Polizeidirektor) (nicht signierter Beitrag von 212.185.80.6 (Diskussion) 08:22, 16. Feb. 2011 (CET))

Beschränkung 3,5 t

geht es hier 1. um das Verbot allgemein oder 2. um das Verkehrzeichen? Wenn 1., dann könnte man ergänzen, dass die Gewichtsgrenze durch Zusatzschilder ergänzt werden kann. Ist bei dem Durchfahrtverbot in Langenau-Albeck so, da sind es 12 t. Kleinlaster und Wohnmobile dürfen also durch, aber echte Brummis nicht.--Hlambert63 (Diskussion) 20:14, 9. Sep. 2016 (CEST)