Diskussion:Ulrich Herrmann (Richter)

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Büroleiter-Affäre

Die Ergänzung um die Uraltgeschichte aus dem Jahr 2000 (siehe bereits Änderung vom 13. Juli 2008) dient nur der persönlichen Herabsetzung des Betroffenen mit Blick auf eine aktuelle Besetzungsdiskussion (siehe Süddeutsche Zeitung, "Deutschland sucht den Superrichter"). (nicht signierter Beitrag von Die Lüneburgerin (Diskussion | Beiträge) 17:40, 28. Jun. 2018 CET)

Nein, wie ich bereits auf Deiner Disk schrieb! Vielmehr gebietet WP:NPOV die nicht selektive Wiedergabe von öffentlich bekannten Fakten. -- Uwe Martens (Diskussion) 17:54, 28. Jun. 2018 (CEST)
In der "aktuellen Besetzungsdiskussion" geht es um die Position eines Richters (und wahrscheinlichen späteren Präsidenten) des Bundesverfassungsgerichts. Und dafür soll ein derart nonchalanter Umgang mit der richterlichen Unabhängigkeit, wie er H. zur Last gelegt wird, nicht relevant sein, bloß weil er 18 Jahre zurückliegt??2003:E5:3CD:8A00:35DE:51E:1ABA:C6BD 12:31, 4. Jul. 2018 (CEST)

Eben, die dargestellten "Fakten" sind nicht neutral. Eine Ergänzung habe ich im Interesse der vollständigen und damit neutralen Darstellung nunmehr vorgenommen. Wichtig ist insbesondere das in der Presse auch wiedergegebene Präsidialratsvotm, aus dem hervorgeht, dass das auch für das Richterdienstrecht zuständige oberste Bundesgericht die Vorwürfe für unbegründet hielt. --- Die Lüneburgerin

Wenn wir es schon so genau nehmen, dann bitte keine Interpretationen und Wertungen einbringen, die nicht in der Quelle stehen, sonst fällt das unter Quellenfälschung. Thx! -- Uwe Martens (Diskussion) 21:04, 28. Jun. 2018 (CEST)

. Dass sich die Stellungnahme des Präsidialrats auf die persönliche und fachliche Eignung bezieht, ergibt sich aus § 57 Abs. 1 Satz 1 des Deutschen Richtergesetzes: "Der Präsidialrat gibt eine schriftlich begründete Stellungnahme ab über die persönliche und fachliche Eignung des Bewerbers oder Richters.". Freundliche Grüße --- Die Lüneburgerin

@ Uwe Martens: Der entsprechende Satz lässt sich nicht mehr bearbeiten! Wenn das auf eine Sperrung durch Dich zurückgeht, bitte die Streichung von "persönlich und fachlich" rückgängig machen. Der Beleg durch ein Gesetz sollte ja wohl ausreichen. --- Die Lüneburgerin

Aus sämtlichen Quellen geht nicht hervor, daß der Präsidialrat seinerzeit (in seiner Presseerklärung oder wo und wie auch immer) von "persönlicher und fachlicher" Eignung gesprochen hat. Wenn, dann wäre dafür die Quelle anzugeben bitte! Alles andere fällt unter Theoriefindung. Die Quellen sprechen auch nicht vom Widerstand "einzelner Juristenverbände", sondern einhellig von "Richterverbänden". Ich habe Deine Ansprache hier und auf meiner Disk daher zum Anlaß genommen, Deine Weißwaschung entsprehend zu korrigieren. Im übrigen ersuche ich doch, auf Diskussionsseiten korrekt mit Zeitstempel zu signieren. Grüße, -- Uwe Martens (Diskussion) 11:13, 29. Jun. 2018 (CEST)

@ Uwe Martens: Jetzt wird es allmählich unsachlich - honi soit qui al y pense... Deine Ergänzungen sind schlicht unrichtig: 1. Im Frühjahr 2002, dem Zeitpunkt der ersten Wahl, war nicht Brigitte Zypries, sondern Herta Däubler-Gmelin Bundesjustizminsterin. 2. ASJ ist kein Richter- sondern ein allgemeiner Juristenverein. Nur die NRV ist ein - im Übrigen ganz kleiner - Richterverein. Der weitaus mitgliedsstärkste Richterverein, der Deutsche Richterbund, hat sich nicht gegen Herrmann ausgesprochen. In den Quellen ist auch nur von der ASJ und dem NRV die Rede. Bitte die Quellen sorgfältig auswerten, bevor "korrigert" wird. Deshalb ist es richtig, wenn, wie ursprünglich nicht von den Richterverbänden, sondern nur von Juristenvereinigungen gesprochen wird.

Der Deutsche Richterbund in Brandenburg hatte sehr wohl durch seinen Präsidenten Wolf Kahl öffentlich eine Verletzung der richterlichen Unabhängigkeit geltend gemacht und der betroffenen Richterin Rechtsschutz zugesagt, vgl. nur https://www.tagesspiegel.de/themen/brandenburg/justizstreit-kurt-schelters-bueroleiter-ulrich-herrmann-geht/175542.html und https://www.welt.de/print-welt/article546280/Neue-Runde-im-Streit-Richter-gegen-Schelter.html .2003:E5:3CD:8A00:E964:C4F4:AF75:D47D 00:51, 13. Jul. 2018 (CEST)

3. Unrichtig ist im Übrigen, dass das Präsidialratsvotum erst 2003 erstattet wurde, sondern entsprechend § 57 Abs. 1 Satz 1 DRiG bereits vor dem ersten Wahlgang im Jahr 2002. Aus den Quellen ist auch nicht ersichtlich, dass es erst 2003 erstattet wurde.

Die Quellen sind aber aus 2003. Ich habe nur zusammengefaßt, was in den Quellen steht. Ich überprüfe es aber gerne nochmal und korrigiere es ggf. -- Uwe Martens (Diskussion) 11:42, 29. Jun. 2018 (CEST)
Gerade weil das Votum des Präsidialrats bereits so früh erstattet wurde, ist eher unwahrscheinlich (und jedenfalls nicht belegt), dass es in Kenntnis der "Büroleiter-Affäre" erfolgt ist - die öffentliche Kritik der Richterverbände datiert jedenfalls später.2003:E5:3CD:8A00:35DE:51E:1ABA:C6BD 12:37, 4. Jul. 2018 (CEST)

Oh, sorry, verdi habe ich übersehen. Das ändert aber nichts daran, dass es sich nur um einzelne, politisch ausgesprochen einseitig positionierte Juristenvereinigungen handelte.--- Die Lüneburgerin 11:43 Uhr

@ Uwe Martens: Vielen Dank für die Korrekturbereitschaft! --- Die Lüneburgerin - 11:45 Uhr

Es ist richtig, daß sich EN1 (mit Anführung von Zypries als Bundesjustizministerin) auf den zweiten Wahldurchgang 2003 bezog. Belassen wir es einfach bei Deiner Kürzung. Grüße, -- Uwe Martens (Diskussion) 11:56, 29. Jun. 2018 (CEST)

Die von einem Anonymus vorgenommene Streichung des Hinweises auf das höchst positive Votum des Präsidialrats des Bundesgerichtshofs ist unbegründet. Das Votum selbst ist belegt, und dass es in Kenntnis der "Büroleiteraffäre" erstattet wurde, ergibt sich zwingend aus den im Artikel dargestellten Zeitabläufen: Die öffentliche Kritik wurde im Herbst 2000 erhoben. Der Wahlvorschlag, der gemäß § 57 Abs. 1Satz 1 DRiG zu dem Votum führte, stammt aus 2002. Mit der Streichung soll, ebenso wie mit der kürzlichen Einfügung von Uraltvorgängen aus den Jahren 2000-2003 offensichtlich ein in einigen Kreisen politisch unliebsamer Richter eines obersten Bundesgerichts herabgewürdigt werden. --- Die Lüneburgerin 4.Juli 2018, 13:35 Uhr

Hier muss belegen, wer etwas behauptet, nicht umgekehrt. Es gibt nach wie vor nicht den geringsten Beleg, dass der Karlsruher Präsidialrat im Jahre 2002 wusste, dass der Richter, der ihm da vorgeschlagen wurde, mit der Person identisch war, die zwei Jahre vorher im fernen Potsdam Gegenstand einer primär auf den Minister Stelter bezogenen Affäre war. Abgesehen davon fragt man sich wirklich, mit welcher Absicht hier erst verheimlicht und dann verniedlicht werden soll, dass eine Person, die aktuell als Bundesverfassungsrichter (!) in Betracht gezogen wurde, damals auf Zuruf des Ministers mal eben die richterliche Unabhängigkeit wegwischen wollte.2003:E5:3CD:8A00:E964:C4F4:AF75:D47D 00:51, 13. Jul. 2018 (CEST)


@Lüneburgerin: Du hast natürlich völlig Recht. Vor allem aber bliebe der Satz mit dem Präsidialratsvotum selbst dann richtig, wenn es - wie nicht - ohne Kenntnis der "Affäre" erfolgt wäre. Dass es in Unkenntnis der öffentlichen Auseinandersetzung erfolgt sein könnte, ist im Übrigen eine pure Spekulation, für die die Quellen nichts hergeben (Theorienfindung). Die Streichung des Hinweises auf die quellengestützte Tatsache des Präsidialratsvotums wäre deshalb ein Verstoß gegen das Neutralitätsgebot. Außerdem: Der Richterwahlausschuss des Bundes hat H. in Kenntnis und nach Wiederholung der Vorwürfe gewählt. Man kann sich denken, was er von den ihnen gehalten hat... Kompaktautofahrer (Diskussion) Kompaktautofahrer 16:40 Uhr (CEST), 5. Juli 2018

Nun ja. Der Richterwahlausschuss ist ein Thema für sich, gerade damals: Die eine Seite hat Leute wie Nescovic und Vézina durchgedrückt, die andere Seite eben Leute wie Herrmann.2003:E5:3CD:8A00:E964:C4F4:AF75:D47D 00:51, 13. Jul. 2018 (CEST)

Mit dem Riesenunterschied, dass diese beiden vom neutralen Präsidialrat als "nicht geeignet" beurteilt wurden, Herrmann hingegen die Spitzennote bekam. Kompaktautofahrer 11:54 Uhr 13. Juli 2018 (CEST)

@Anonymus 13. Juli 2018 0:51 Uhr: Nein, umgekehrt müsste die spekulative Behauptung belegt werden, dass der Präsidialrat des Bundesgerichtshofs in Unkenntnis der Vorwürfe geurteilt hat. Das ist auch in der Sache ausgeschlossen, da er sich über die Kandidaten sehr sorgfältig informiert. Außerdem: Aus den Quellen lässt sich als Sachverhalt nur die Tatsache der Vorwürfe entnehmen, nicht aber, dass sie begründet waren. Das hat der Präsidialrat, der ja im Übrigen sein Votum vor dem zweiten Wahlgang 2003 nicht revidiert hat, offensichtlich anders gesehen. Und schließlich: Den Quellen ist nur zu entnehmen, dass der Vorsitzende des brandenburgischen Richterbunds sich im Jahr 2000 den Vorwürfen angeschlossen hat. Der Richterbund hat aber 2002 und 2003 entgegen den politsch einseitigen Juristenvereinigungen sich nicht gegen den Wahlvorschlag gewandt. Da dürfte also ein Umdenken stattgefunden haben. Kompaktautofahrer 12:29 Uhr 13. Juli 2018 (CEST)

@2003:E5:3CD:8A00:E964:C4F4:AF75:D47D: Es ist doch gerade strittig, ob die richterliche Unabhängigkeit "beiseite gewischt" wurde. Die Quellen berichten nur über die Ansicht einiger Juristenvereine. Das Votum des unabhängigen Präsidialrats des Bundesgerichtshofs spricht dagegen, dass die Bundesrichter einen Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit angenommen haben. Außerdem ist den Quellen zu entnehmen, dass Ministerpräsident Stolpe (SPD) den Wahlvorschlag unterstützt hat, was wohl kaum der Fall gewesen wäre, wenn er H. aufgrund der Vorwürfe für ungeeignet gehalten hätte.

Was die Frage von 2003:E5:3CD:8A00:E964:C4F4:AF75:D47D nach den Absichten angeht, wird umgekehrt ein Schuh daraus: Warum werden erstmals kurz nachdem in der Presse stand, dass H. ein präsentabler Kandidat für das Bundesverfassungsgericht sei, in den Artikel ein 18 Jahre (!) zurückliegende Vorwürfe aufgenommen, die rechtlich umstritten sind, und werden wesentliche Tatsachen wie das Präsidialratsvotum zunächst unterschlagen?--Die Lüneburgerin (Diskussion) 19:11, 13. Jul. 2018 (CEST)