Charterschein

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 25. Juli 2018 um 15:27 Uhr durch imported>Rilegator(838173) (Linkfix).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Charterschein steht in der Bundesrepublik Deutschland für:

  • den Sportküstenschifferschein (SKS), ein amtlicher Sportschifferschein, der oft vom Vermieter beim Chartern einer seegängigen Yacht verlangt wird
  • die Charterbescheinigung, eine Möglichkeit zum Führen eines Charterboots auf Binnengewässern ohne Sportbootführerschein

__DISAMBIG__