Diskussion:August Eckardt

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August Eckardt als Landtagspräsident

Ich habe die Sätze „Dabei kamen Eckardt, dessen Partei nur über fünf Mandate verfügte, die NSDAP-Stimmen zugute, die im ersten Wahlgang noch ihren eigenen Kandidaten Walter Dönicke unterstützt hatten. Nach dem Ausschluss der sozialdemokratischen und kommunistischen Abgeordneten im Frühjahr 1933 wurde Walter Dönicke per Beschluss der nationalsozialistischen sächsischen Regierung zum neuen Landtagspräsidenten ernannt.“ geändert, weil die bisherigen Formulierungen, die offensichtlich auf dem Artikel von Josef Matzerath über Eckardt in der „Sächsischen Biografie“ basieren, nicht den historischen Realitäten entsprechen. Die DNVP-Fraktion verfügte zum Zeitpunkt der Wahl nicht nur über 5, sondern über 10 Mandate. (Siehe dazu die Anmerkungen zur Liste der Mitglieder des Sächsischen Landtags in der Weimarer Republik (5. Wahlperiode).) Außerdem wurde sein Nachfolger Dönicke durchaus formal durch eine Wahl bestimmt. Die SPD-Abgeordneten waren – anders als die Kommunisten – zu diesem Zeitpunkt noch nicht ausgeschlossen, sondern blieben aus Protest der Sitzung fern. Die NS-Regierung bestimmte Dönicke zwar zum "Eröffnungspräsidenten", danach fand aber eine Wahl statt, auch wenn diese nicht dem bisher üblichen Prozedere entsprach. (siehe Verhandlungen des Sächsischen Landtages, 6. Wahlperiode, 1. Sitzung (16. Mai 1933), S. 1.) --Koschi73 (Diskussion) 22:26, 28. Jul. 2018 (CEST)