Diskussion:Unterscheidungssignal
Erklärung verwirrend
Etwas verwirrend!
- Habe es jetzt neu formuliert. -- Gerd Fahrenhorst 10:05, 5. Jul. 2009 (CEST)
Wechsel der Flagge
Wenn ich es richtig versteht, ändert sich bei einer Umflaggung auf einen anderen Staat zwangsweise auch das Rufzeichen, korrekt ? -- Gerd Fahrenhorst 10:05, 5. Jul. 2009 (CEST)
- Ja, das hat aber nichts mit dem Unterscheidungssignal zu tun, denn das gibt es ausschließlich in Deutschland. Das Unterscheidungssignal wird zwar als Rufzeichen verwendet, ist aber nicht dasselbe. Insbesondere hat das Unterscheidungssignal hinten immer zwei Buchstaben, nie Ziffern. -- M.ottenbruch ¿⇔! RM 20:59, 5. Jul. 2009 (CEST)
Nachtrag: Siehe die Quelle in Referenz 3., S. 17: „Das Rufzeichen der Schiffe, die in einem Schiffsregister eingetragen sind, besteht aus vier Buchstaben; bei der Verwendung der Reihe Y2A – Y9Z aus einem Buchstaben, einer Ziffer und zwei weiteren Buchstaben. Bei deutschen Schiffen, denen ein Unterscheidungssignal vom Seeschiffsregister zugeteilt worden ist, wird dieses im Seefunkdienst als Rufzeichen verwendet (Beispiel: DACF, DBCR, Y3CC, Y4DZ).“ -- M.ottenbruch ¿⇔! RM 21:07, 5. Jul. 2009 (CEST)
Noch immer verwirrend
Leider immer noch verwirrend. Wenn das Unterscheidungssignal "bei Eintragung ins Schiffsregister" vergeben wird, dann ist der zweite Satz ("Bei ins Schiffsregister eingetragenen Schiffen ist das Unterscheidungssignal gleichzeitig auch Rufzeichen im Seefunkdienst") ziemlich kraus, weil ja alle Schiffe mit Unterscheidungssignal auch im Schiffsregister eingetragen sind. So klingt's auch im oben von RM genannten Beleg. Demnach wäre richtig:
- Das Unterscheidungssignal ist immer zugleich das Rufzeichen im Seefunkdienst; allerdings hat nur eine Untergruppe der Schiffe mit Rufzeichen auch ein Unterscheidungssignal. Dementsprechend eignet sich jedes Unterscheidungssignal (Kombination aus 4 Buchstaben anfangend mit DA bis DR oder aus drei Buchstaben anfangend mit Y2 bis Y9) auch als Rufzeichen; außerdem existieren weitere mögliche Rufzeichen (Kombinationen aus 2 Buchstaben und 2 Ziffern, anfangend mit DA bis DR oder Kombinationen aus einem Buchstaben und 3 Ziffern, anfangend mit Y2 bis Y9), die sich nicht als Unterscheidungssignal eignen und demgemäß nicht an Schiffe vergeben werden können, die ein Unterscheidungssignal führen.
Stimmt das? Falls ja, bitte entsprechend ändern (gern auch noch simpler formuliert). Danke, Ibn Battuta 19:15, 17. Nov. 2010 (CET)
- Gemacht. -- M.ottenbruch ¿⇔! RM 19:30, 17. Nov. 2010 (CET)
- Na, gut, das war vielleicht ein bißchen knapp. Man muß unterscheiden zwischen Rufzeichen im Allgemeinen und Unterscheidungssignalen im Besonderen. Was Unterscheidungssignale angeht, habe ich den Artikel bereits korrigiert. Was Rufzeichen angeht, findest Du dort eine (meines Erachtens teilweise falsche) Auflistung, welche Rufzeichen möglich sind. Insbesondere können Rufzeichen auch mehr oder weniger als vier Zeichen haben. Drei Buchstaben bsplsw. sind Küstenfunkstellen (DAN = Norddeich Radio, DAC =
CuxhavenElbe-Weser-Radio, DAO = Kiel Radio, DAS =SwinemündeRügen Radio (bis 1945) usw.) Fünf Zeichen sind Flugzeuge. Rufzeichen beweglicher Seefunkstellen können auch sechs Zeichen haben (in D nur solche, die nicht ins Schiffsregister eingetragen sind, denn die bekämen ja ein Unterscheidungssignal, das aus vier Buchstaben usw.). Es ist also etwas kompliziert, aber anders kompliziert als Du glaubst. -- M.ottenbruch ¿⇔! RM 19:46, 17. Nov. 2010 (CET)
- Du bist ja flott! :o) ... Danke, und stimmt, was die unterschiedlichen Zeichen angeht, habe ich auch gerade nicht nachgedacht und blind abgetippt - die gibt's natürlich noch in anderen Formen. Laut Schiffsnummer#Unterscheidungssignal können wiederum auch Unterscheidungssignale Ziffern enthalten (oder ist das dort falsch?)... Falls die 10-Jahres-Frist fürs Ruhenlassen eines Unterscheidungssignals stimmt, wäre das wohl auch hier im Artikel sinnvoll. Und noch etwas ganz anderes, da Du Dich ja offenbar etwas auskennst: Wofür genau wird das Unterscheidungssignal denn eingesetzt? Ist ja schön, daß es nicht identisch mit dem Rufzeichen ist... :o) ... aber wo benutzt man's denn so? Danke, Ibn Battuta 19:54, 17. Nov. 2010 (CET)
- So weit ich weiß, ist das Unterscheidungssignal eine rein deutsche Einrichtung, ich wüßte nicht, daß es eine Internationale Norm gibt, nach der jedes Land (die meisten haben Schiffsregister, diese stellen ja für Schiffe das Pendant des Grundbuches für Immobilien dar) mit der Schiffsregistereintragung auch ein Unterscheidungssignal (US) zuweisen müßten. Letztendlich dient das US der Unterscheidung von Schiffen untereinander. Es kann ja sein, daß die „Lilly IV“ morgen verkauft und in „Sommerwind“ umgetauft wird, aber solange sie im deutschen Schiffsregister steht, behält sie ihr US. In der Anwendung als Rufzeichen dient das US - wie jedes Rufzeichen - der Unterscheidung und Identifikation im Funkverkehr. Es mag ja mehrere Schiffe geben, die „Gabi“ heißen, aber am Rufzeichen läßt sich im Funkverkehr präzisieren, welche „Gabi“ gemeint ist.
Natürlich gibt es neben dem US noch die IMO-Nummer, die sogar nach einer Umflaggung identisch bleibt, und neben dem Rufzeichen die MMSI, die die gleiche Aufgabe hat. Warum es für den (mindestens auf den ersten Blick) gleichen Zweck mehrere unterschiedliche Identifikations-Zeichenketten gibt, weiß ich auch nicht. -- M.ottenbruch ¿⇔! RM 00:10, 18. Nov. 2010 (CET)
- So weit ich weiß, ist das Unterscheidungssignal eine rein deutsche Einrichtung, ich wüßte nicht, daß es eine Internationale Norm gibt, nach der jedes Land (die meisten haben Schiffsregister, diese stellen ja für Schiffe das Pendant des Grundbuches für Immobilien dar) mit der Schiffsregistereintragung auch ein Unterscheidungssignal (US) zuweisen müßten. Letztendlich dient das US der Unterscheidung von Schiffen untereinander. Es kann ja sein, daß die „Lilly IV“ morgen verkauft und in „Sommerwind“ umgetauft wird, aber solange sie im deutschen Schiffsregister steht, behält sie ihr US. In der Anwendung als Rufzeichen dient das US - wie jedes Rufzeichen - der Unterscheidung und Identifikation im Funkverkehr. Es mag ja mehrere Schiffe geben, die „Gabi“ heißen, aber am Rufzeichen läßt sich im Funkverkehr präzisieren, welche „Gabi“ gemeint ist.
- Die Unterscheidungsfunktion ist klar, ja... nur warum braucht man ein Unterscheidungssignal, wenn's doch schon (auch noch für ganz andere Kähne) ein Rufzeichen gibt? Zumal ja eh das Unterscheidungssignal als Rufzeichen benutzt wird. Warum also nicht einfach nur Rufzeichen nutzen und gut is'? [Ja, daß es noch andere "doppelte" Identifikationsnummern gibt, weiß ich. Die IMO-Nummer ist ja schiffsbezogen, da scheint's logisch, daß man noch andere Kennzeichen benutzt, um eben die Länder-Zugehörigkeit mit-anzugeben. Und die MMSI, denke ich, ist einfach jünger... warum sie allerdings rein numerisch ist und nicht einfach das Rufzeichen weiterbenutzt wird, hm, vielleicht war das doch irgendwie international nicht eindeutig genug??? Oder zuviel Aufwand, wenn man dann etwas ändern möchte, weil's durch zig nationale Entscheidungsträger abgesegnet werden müßte (etwa, wenn man die MMSI jetzt von 9- auf 10-stellig ändert)?? oder... - Jedenfalls komisch, wenn man mal darüber nachdenkt, warum MMSIs nicht alphanumerisch (wie Rufzeichen) sein dürfen - damit hätten sie bei gleichbleibender Zeichenzahl (9) auf einen Schlag die Anzahl möglicher MMSIs ver-x-facht! Aber mir ist an den MMSIs so einiges nicht klar... etwa, warum Schiffe ihre Landeskennzahl auf den ersten Stellen, KüFuStellen aber auf Stelle 3-5 haben müssen. Logisch finde ich das wahrlich nicht, also wer weiß, ob der Rest so viel logischer ist??] --Ibn Battuta 16:34, 30. Nov. 2010 (CET)
- Ja, verwirrend ist das schon, und warum dann jeder sein eigenes Süppchen kochen muß, verstehe ich auch nicht (IMO-Nummer macht die IMO, MMSI macht die ITU, usw.). Ein praktischer Effekt des US besteht allerdings darin, daß man am Rufzeichen erkennen kann, ob ein Schiff im Schiffsregister eingetragen ist (Rufzeichen vierstellig) oder nicht (Rufzeichen sechsstellig). Einer meiner Ausbilder schwor Stein und Bein, daß man seinerzeit von KüFStn bevorzugter behandelt wurde, wenn man ein US hatte, weil die dann geglaubt haben, einen großen Pott vor sich zu haben. Daß der "große Pott" keine 14 Meter lang war, konnte man ja über Funk nicht hören. Ob's gestimmt hat? Ich weiß es nicht, schließe es aber nicht aus. -- M.ottenbruch ¿⇔! RM 16:45, 30. Nov. 2010 (CET)
- Die Unterscheidungsfunktion ist klar, ja... nur warum braucht man ein Unterscheidungssignal, wenn's doch schon (auch noch für ganz andere Kähne) ein Rufzeichen gibt? Zumal ja eh das Unterscheidungssignal als Rufzeichen benutzt wird. Warum also nicht einfach nur Rufzeichen nutzen und gut is'? [Ja, daß es noch andere "doppelte" Identifikationsnummern gibt, weiß ich. Die IMO-Nummer ist ja schiffsbezogen, da scheint's logisch, daß man noch andere Kennzeichen benutzt, um eben die Länder-Zugehörigkeit mit-anzugeben. Und die MMSI, denke ich, ist einfach jünger... warum sie allerdings rein numerisch ist und nicht einfach das Rufzeichen weiterbenutzt wird, hm, vielleicht war das doch irgendwie international nicht eindeutig genug??? Oder zuviel Aufwand, wenn man dann etwas ändern möchte, weil's durch zig nationale Entscheidungsträger abgesegnet werden müßte (etwa, wenn man die MMSI jetzt von 9- auf 10-stellig ändert)?? oder... - Jedenfalls komisch, wenn man mal darüber nachdenkt, warum MMSIs nicht alphanumerisch (wie Rufzeichen) sein dürfen - damit hätten sie bei gleichbleibender Zeichenzahl (9) auf einen Schlag die Anzahl möglicher MMSIs ver-x-facht! Aber mir ist an den MMSIs so einiges nicht klar... etwa, warum Schiffe ihre Landeskennzahl auf den ersten Stellen, KüFuStellen aber auf Stelle 3-5 haben müssen. Logisch finde ich das wahrlich nicht, also wer weiß, ob der Rest so viel logischer ist??] --Ibn Battuta 16:34, 30. Nov. 2010 (CET)
Wartungsbausteine
Unterscheidungssignale sind international und nicht nur für Seeschiffe, sondern auch für Binnenschiffe und sogar Sportboote. Das Unterscheidungssignal kann auch aus einer Kombination von Buchstaben und Zahlen bestehen (siehe DH3774 oder C6BH8). Da das Unterscheidungssignal mit dem Rufzeichen identisch ist, schlage ich die Reduzierung auf eine Wikipedia:Weiterleitung vor. -- Ein Dahmer (Diskussion) 20:26, 29. Nov. 2014 (CET)
- Das Unterscheidungssignal gilt tatsächlich nur für deutsche Schiffe, die bei einem Registergericht geführt werden [1] [2]. Und was ist mit registrierten Binnenschiffen? -- Ein Dahmer (Diskussion) 18:24, 30. Nov. 2014 (CET)
- Ich verweise auf die Diskussion unter #Noch immer verwirrend. Da ist das alles bereits erschöpfend geklärt. -- M.ottenbruch ¿⇔! RM 00:34, 27. Dez. 2014 (CET)