Willebrief

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Willebrief (mhd., = schriftliche Zustimmung). Sofern königl. Entscheidungen Reichsrecht (z. B. Reichslehen, Reichsgut) betrafen, war der schriftliche Konsens der Reichsfürsten, vom 13. Jahrhundert an vor allem der Kurfürsten einzuholen. Im Spätmittelalter war der Willebrief der Kurfürsten deren wichtigstes Instrument zur Beeinflussung der Reichspolitik.

Quellen

  • Vgl. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 650
  • Daniel Heimes: Der Willebrief Rudolf I. von Sachsen-Wittenberg an Balduin von Luxemburg von 1339, In: Sächsisches Archivblatt Heft 1/2011 PDF